Nach dem Erreichen einer Gesamtkapazität von 52 Gigawatt werden PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Dann könnte der PV-Zubau auf Gebäuden auf wenige hundert Megawatt pro Jahr zusammenschmelzen.

BSW-Solar: Deutsche Bundesregierung steuert auf Ausbaustopp der Solarenergie zu

(BSW-Solar) Der Ausbau der preiswerten und sauberen Photovoltaik droht in wenigen Monaten in Deutschland weitgehend zum Erliegen zu kommen. Vor allem die Installationszahlen für Solarstromanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern werden ohne gesetzliche Änderungen schon bald drastisch einbrechen, so eine Analyse des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.


Schuld ist der im Jahr 2012 eingeführte Förderdeckel bei einer installierten Solarkapazität von 52 Gigawatt. Die Solarbranche fordert eine umgehende Streichung des Deckels. Solarstromanlagen würden zwar zunehmend preiswerter, noch sei ihr für den Klimaschutz unverzichtbarer Ausbau allerdings für einige Jahre auf eine Flankierung durch Marktprämien aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angewiesen.

Förderdeckel streichen
"Der Solardeckel stammt aus einer Zeit, in der Solarstrom noch teuer war. Mittlerweile zählt die Photovoltaik zu den günstigsten Energieerzeugungsformen überhaupt", erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. "Es ist nicht vermittelbar, dass die Bundesregierung angesichts der Klimakrise und des angestrebten Kohleausstiegs bei der Solarenergie weiter auf der Bremse steht. Die Streichung des Förderdeckels wird in den nächsten Wochen zum Lackmustest ihrer Glaubwürdigkeit in Sachen Klimapolitik", so Körnig.

Gesamtkapazität von 52 GW wahrscheinlich in einem Jahr erreicht
Die bisherige gesetzliche Regelung sieht vor, dass neue Photovoltaikanlagen nur bis zum Erreichen einer Gesamtkapazität von 52 Gigawatt eine Einspeisevergütung erhalten. Diese Marke ist wahrscheinlich bereits in einem Jahr erreicht. Szenarien des Verbands weisen darauf hin, dass der Photovoltaik-Zubau auf Gebäuden danach auf wenige hundert Megawatt pro Jahr zusammenschmelzen wird. Auch Regierungsberater warnten bereits vor einem deutlichen Marktrückgang für den Fall, dass der Deckel nicht beseitigt wird. Die Systempreise für schlüsselfertige neue Solarstromanlagen sind in den letzten zehn Jahren um 75 Prozent gesunken. Auf Basis eines reinen Marktwertes können Solaranlagen im politisch gewünschten Umfang derzeit aber noch genauso wenig errichtet werden wie Windkraftanlagen.

Ohne eine Beseitigung des Solardeckels würden auch die gegenwärtig von der Bundesregierung geplanten Sonderausschreibungen für ebenerdig errichtete Solar- und Windparks ins Leere laufen, die vom Bundeskabinett in den nächsten Tagen beschlossen werden sollen. Körnig: "Die Sonderauktionen werden zum Taschenspielertrick, wenn der Solardeckel nicht zeitgleich fällt!" Die hier erwartbaren Zusatzmengen an Ökostrom werden den befürchteten Markteinbruch bei der Gebäude-Photovoltaik nicht annähernd auffangen können. Ihre Nichtanrechnung auf den Deckel wäre nur ein fauler Kompromiss und kein Zeitgewinn, da der Deckel bereits erreicht wird, bevor aus neu auktionierten Solarparks die erste Kilowattstunde Solarstrom fliesst.

Keine Existenzberechtigung mehr
Auch aus gesetzgeberischer Sicht gibt es für den Solardeckel keine Existenzberechtigung mehr: Mit zunehmender Wirtschaftlichkeit von Solarstromanlagen wird die im EEG gewährte Marktprämie für Solarstrom auch ohne den 52 GW-Deckel in den nächsten Jahren gegen Null tendieren und die Strompreise kaum noch beeinflussen. Dies regelt ein im Paragraf 49 fixierter anspruchsvoller Förder-Degressionsmechanismus.

Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

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