Bis April 2018 wurden 108 Mieterstromprojekte realisiert. Die Gesamtleistung der dabei installierten Photovoltaikanlagen beträgt 2.8 Megawatt (MW). Damit ist die jährliche Höchstgrenze von 500 MW nicht im Ansatz ausgeschöpft. ©Bild: BSW-Solar

Ernüchternde Bilanz: Deutsches Mieterstromgesetz bislang kaum wirksam

(BSW-Solar) Die Preise für Solarstrom sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Viele Wohnungs- und Energieunternehmen in Deutschland wollen sich deshalb gerne stärker für die Energiewende engagieren und Mietern klimafreundlichen Solarstrom vom Dach des Vermieters anbieten. Deutlich erschwert wird dies aber weiterhin durch unnötige steuerliche und bürokratische Barrieren.

Das vor einem Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz hat kaum Abhilfe geschaffen und muss dringend nachgebessert werden, so die übereinstimmende Auffassung des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und des deutschen Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW).

Ernüchternde Bilanz
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ziehen beide Verbände eine ernüchternde Bilanz. Die deutsche Bundesnetzagentur registrierte bislang lediglich gut 100 Mieterstromprojekte mit einer Photovoltaik-Gesamtleistung von rund 3 Megawatt. Nach Einschätzung von GdW und BSW wurden damit nicht einmal 1 Prozent des Solarpotenzials auf Mietshäusern gehoben, das die Bundesregierung in einer Studie ermittelt hat. Demnach könnten in Deutschland bis zu 3.8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden.

"Die Wohnungswirtschaft steht bereit, die Energiewende in den Städten voranzubringen. Wohnungsbauunternehmen drohen jedoch noch immer gravierende Steuernachteile bei der Vermietung von Wohnraum, wenn sie ihren Mietern Solarstrom anbieten", sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). "Deutsche Innenstädte dürfen nicht länger weisse Flecken der Energiewende bleiben. Millionen Mietern sollte ein barrierefreier Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom nicht weiter vorenthalten werden", sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft heute in Berlin. "Mit besseren Rahmenbedingungen können wir das grosse Potenzial des Mieterstroms in Deutschland heben“, sind sich beide Verbandsvertreter einig.

43 Prozent unzufrieden
In einer Befragung von Akteuren der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft bestätigt sich das Bild, das die beiden Bundesverbände zeichnen: Die deutliche Mehrheit der Befragten ist eher unzufrieden (43 Prozent) oder gar sehr unzufrieden (28 Prozent) mit dem Mieterstromgesetz. Lediglich ein Drittel ist positiv gestimmt (28 Prozent eher zufrieden, 3 Prozent sehr zufrieden). Abschreckend wirken in dem Mieterstromgesetz vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und der komplizierte Netzanschluss.

Die Befragten fordern neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile vor allen Dingen eine Abschaffung der EEG-Umlage auf direktgelieferten Solarstrom (74 Prozent), die Entbindung kleinerer Projekte von Energieversorgerpflichten (51 Prozent) sowie ein einfacheres Zähler- und Abrechnungswesen. Körnig: "Deutschland ist bei den Stromnetzen ein zersplittertes Land, in dem jeder der mehr als 850 Netzbetreiber in seinem Kleinstaat eigene Regeln verlangen kann. Mit klaren Vorgaben kann die Politik hier Mieterstromprojekte erheblich vereinfachen."

Methodik der Umfrage
Im Mai und Juni beantworteten 169 Unternehmen der Solar-/Energie- und Wohnungswirtschaft den Onlinefragebogen des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Davon füllten 118 Befragte den ganzen Fragebogen aus.

3.8 Millionen Wohnungen könnten solar versorgt werden
Von Juli 2017 bis April 2018 sind 108 Mieterstromprojekte, die nach dem deutschen Mieterstromgesetz gefördert werden, bei der deutschen Bundesnetzagentur angemeldet worden. Die Gesamtleistung der dabei installierten Photovoltaikanlagen beträgt 2.8 Megawatt (MW). Damit ist die jährliche Höchstgrenze von 500 MW nicht im Ansatz ausgeschöpft. Die deutsche Bundesregierung hat in einer Studie ermittelt, dass bis zu 3.8 Millionen Wohnungen mit solarem Mieterstrom versorgt werden können. In einer gemeinsamen Analyse haben der deutsche Bundesverband Solarwirtschaft, der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen festgestellt: Allein in den 20 grössten Städten Deutschlands könnten 33‘000 Photovoltaikanlagen auf grossen Wohngebäuden entstehen und rund 1.4 Millionen Mieterinnen und Mieter mit preiswertem Solarstrom versorgen.

Detaillierte Auswertung der Onlinebefragung >>

Stimmen aus der Praxis zum Mieterstromgesetz >>

Weitere Informationen zum Mieterstrom >>

Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

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