Swissolar wird umgehend berichten, wenn mehr Details bekannt werden. Bild: Swissolar

Swissolar: Nachrüstung von PV-Anlagen wegen Abweichung von der Normfrequenz

(Swissolar) Am 15. Juni hat die ElCom ein Schreiben an alle Verteilnetzbetreiber verschickt mit der Aufforderung, bis Ende Januar 2019 festzustellen, welche Energieerzeugungsanlagen grösser als 100 kVA nicht konform sind. Nicht konform bedeutet, dass Wechselrichter nicht das für die Vermeidung der 50.2 Hz-Problematik erforderliche Frequenzverhalten aufweisen. Es wird von einer Leistung von rund 800 MW an PV-Anlagen mit nicht-konformen Wechselrichtern ausgegangen. Nach der Auswertung der Anlagen bis Ende Januar 2019 wird die ElCom entscheiden, ob es auch Nachrüstungen bei PV-Anlagen kleiner als 100 kVA benötigt.


Durchführung von Nachrüstungen
Bis Dezember 2019 muss seitens der Verteilnetzbetreiber sichergestellt werden, dass die PV-Anlagen > 100 kW in ihrem Versorgungsgebiet den Anforderungen des VSE Branchendokuments „NA EEA-CH 2014“ resp. den Ländereinstellungen Schweiz entsprechen und bei Bedarf entsprechend nachgerüstet wurden. Weiter empfiehlt Swissolar, dass bei routinemässigen Revisionen und Wechselrichterersatz auch bei kleineren Anlagen immer die neuen Einstellungen angewendet werden sollen.

Kosten 
Die Kosten für die Nachrüstung nicht-konformer Anlagen müssen vom Anlagenbetreiber nicht übernommen werden, wenn die erforderlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage bereits anerkannter Stand der Technik waren, vom Netzbetreiber aber in seinen TAB nicht umgesetzt wurden. Weitere Fälle sind im Schreiben erläutert, trotzdem braucht es hierzu vermutlich zusätzlichen Klärungsbedarf. Swissolar wird umgehend berichten, sobald mehr Details bekannt werden.

Swissolar wird umgehend berichten, wenn mehr Details bekannt werden.

Text: Swissolar

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