Jetzt den Sicherheitszuschlag senken zu wollen, ist wie wenn man angesichts des drohenden Lochs in der AHV die AHV-Beiträge von Arbeitgebenden reduzieren würde. Grafik: SES

SES: Sicherheitszuschlag schützt Steuerzahlende am besten

(SES) Die Kostenschätzungen für die Stilllegung und Entsorgung der Schweizer AKW kennen bislang nur eine Tendenz: nach oben. Ein neues Gutachten der Schweizerische Energie-Stiftung SES sowie eine Analyse des unabhängigen Ökonomen Kaspar Müller bestätigen: Der Sicherheitszuschlag ist das wichtigste und zunehmend einzige Instrument, um Bund und Steuerzahlende vor hohen künftigen Kosten zu schützen.


Die AKW-Stilllegungs- und Entsorgungskosten sind politisch weiterhin umstritten. Nachdem das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im April die Gesamtkosten für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle auf 24.581 Milliarden Franken festgelegt hat, haben die AKW-Betreiber dagegen Beschwerde eingereicht. Auch gegen den 2013 verfügten Sicherheitszuschlag ist eine Beschwerde von Betreiberseite hängig.

Die beiden neuen Berichte zeigen nun jedoch, dass der Sicherheitszuschlag nicht nur vor bautechnischen und prozessualen Risiken schützt, sondern vor allem auch vor den steigenden Finanzierungsrisiken. Umgekehrt ist die Wirksamkeit der heute vorgesehenen Haftungskaskade gemäss der Analysen zunehmend in Frage zu stellen - womit die Gefahr stiege, dass die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird.

Sicherheitszuschlag beibehalten bzw. erhöhen
Noch in diesem Jahr soll nun die Verordnung, in welcher der Sicherheitszuschlag festgelegt ist, revidiert werden. Es ist zu befürchten, dass der politische Druck zunimmt, den Zuschlag abzusenken. Die Stenfo-Verwaltungskommission hat bereits eine Reduktion von 30% auf 5% bei den Stilllegungskosten bzw. von 30% auf 12.5% bei den Entsorgungskosten vorgeschlagen. Basierend auf der Analyse des unabhängigen Ökonomen Kaspar Müller und des jüngsten SES-Gutachtens (siehe unten) fordert die SES hingegen, dass der Sicherheitszuschlag von 30% (Stilllegung) erhalten bleibt bzw. auf 100% (Entsorgung) erhöht wird, bis die Kostensteigerungen von jährlich rund 5% gebremst sind.

«Jetzt den Sicherheitszuschlag senken zu wollen, ist wie wenn man angesichts des drohenden Lochs in der AHV die AHV-Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden reduzieren würde. Das macht keinen Sinn!» so der Kommentar von Nils Epprecht, SES-Projektleiter Strom&Atom.

Text: Schweizerische Energie-Stiftung

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