Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibung erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht.
Jährlichen Kontingente noch nicht ausgeschöpft
Auch in dieser Runde besteht die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerland- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten der Länder Baden-Württemberg und Bayern abzugeben. Die jährlichen Kontingente sind noch nicht ausgeschöpft: Für Baden-Württemberg sind Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 96‘550 Kilowatt möglich, in Bayern sind noch bis zu 20 Zuschläge erlaubt. Die verfügbaren Kontingente können sich noch reduzieren, wenn im Rahmen der gemeinsamen Ausschreibung zum 1. April 2018 Gebote in diesen Kategorien bezuschlagt werden; hierüber wird die Bundesnetzagentur auf der Website dieses Gebotstermins informieren.
Weitere Informationen zu dieser zweiten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen 2018 finden sich unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen18-2.
Allgemeine Hintergrundinformationen zu den Ausschreibungen und zur Bestimmung der Höhe der Zahlungen für Strom aus Erneuerbaren Energien sind unter www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen veröffentlicht.
Text: Deutsche Bundesnetzagentur
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