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(Senior) Projektleiter:in vielfältige Solarprojekte / Photovoltaik

Neben der KLEIV für 6600 Anlagen wird 2018 auch die GREIV für PV-Anlagen mit insgesamt 40 MW Leistung ausbezahlt. Bild: A. Niederhäusern

BFE: Baut bis September Warteliste von kleinen PV-Anlagen um 6600 Anlagen ab

(BFE) 2018 kann die Warteliste für Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) wesentlich abgebaut werden. Die KLEIV wird für alle Anlagen ausbezahlt, die bis Mitte September 2015 in Betrieb gegangen sind. Davon profitieren rund 6600 Anlagen. 2018 werden zudem grossen Anlagen rund 40 MW Leistung gefördert. (Texte en français >>)


Bis heute wurden dafür 414 Millionen Franken für 34`500 PV-Anlagen ausbezahlt. Mit dem neuen Energiegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, gibt es die Einmalvergütung auch für grössere PV-Anlagen. Unterschieden wird dabei zwischen Einmalvergütungen für kleine Anlagen (KLEIV) bis 100 kW Leistung und Einmalvergütungen für grosse Anlagen (GREIV) mit einer Leistung zwischen 100 kW und 50 MW.

12`400 Anlagen auf der Warteliste
Auf der Warteliste für eine KLEIV befinden sich derzeit 12`400 Anlagen, die vor 2018 in Betrieb gegangen sind. Der Abbau der Warteliste erfolgt nach dem Datum der Inbetriebnahmemeldung. Die Liquidität des Netzzuschlagsfonds erlaubt es, diese Warteliste im Jahr 2018 wesentlich abzubauen:

  • Bis Ende 2018 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagen ausbezahlt, die bis Mitte September 2015 in Betrieb gegangen sind. Das betrifft rund 6`600 Anlagen.
  • 2019 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagen ausbezahlt, die bis Ende 2017 in Betrieb gegangen sind. Das betrifft rund 5`800 Anlagen.
  • Anlagen, die erst 2018 in Betrieb gehen, müssen rund 2 Jahre auf die Auszahlung der KLEIV warten.

GREIV für PV-Anlagen mit insgesamt 40 MW Leistung
Auf der Warteliste für eine GREIV befinden sich derzeit 3000 Anlagen, die sich vor 2018 angemeldet haben. Der Abbau der Warteliste erfolgt nach Anmeldedatum. 2018 werden mit der GREIV rund 40 MW Leistung gefördert. Wie viele Anlagen das sein werden, hängt wesentlich von der Ausübung des Wahlrechts der Anlagenbesitzer ab, die zwischen Einspeisevergütung und GREIV wählen können. Anlagen, die neu für die GREIV angemeldet werden, müssen voraussichtlich mindestens 6 Jahre auf die Auszahlung warten, weil zuerst die bestehende Warteliste abgebaut werden muss.

Text: Bundesamt für Energie (BFE)

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