Für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen ändern sich damit die Rahmenbedingungen ganz entscheidend. Dank dem Wechsel von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) zur Einmalvergütung (EIV) können deutlich mehr Anlagen gefördert werden. Dank neu möglichen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch werden neue Projekte auf Wohn- und Gewerbebauten wirtschaftlich interessant.
Die vom Stimmvolk am 21. Mai beschlossenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen zur Energiestrategie 2050 treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Swissolar führte am 6.12. den Weiterbildungsanlass „Solar-Update“ in Olten durch, um die Anbieter von Solaranlagen über die Details der neuen Bestimmungen zu informieren. Inhaber des Labels „Die Solarprofis®“ sind verpflichtet, sich regelmässig weiterzubilden. Trotz einiger noch offener Fragen zeigten sich die rund 250 Teilnehmer des Anlasses zuversichtlich, dass nach 2 Jahren mit rückläufigem Markt ab kommendem Jahr wieder mehr Photovoltaikanlagen installiert werden.
Förderung pro Anlage sinkt – Gesamtzahl der geförderten Anlagen steigt
Eine grundlegende Änderung erfährt die Förderung ab kommendem Jahr: Das bisher wichtigste Instrument, die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wird nur noch an jene Projekte ausbezahlt, die bereits vor Mitte 2012 angemeldet wurden. Alle anderen Anlagen werden mit der Einmalvergütung (EIV) gefördert, die maximal 30 % der Investitionskosten deckt. Dank der Neugestaltung der EIV können deutlich mehr Projekte als bisher gefördert werden – bisher gab es die EIV nur bis zu einer Anlagegrösse von 30 Kilowatt (ca. 200 m2).
Da die rund 38‘000 Photovoltaikprojekte auf der KEV-Warteliste bei der Auszahlung der EIV bevorzugt behandelt werden, müssen sich neue Antragsteller zu Beginn in Geduld üben: Gemäss dem Bundesamt für Energie erhalten neue Projekte unter 100 Kilowatt (ca. 600 m2) ihren Beitrag erst nach etwa 2½ Jahren, können aber jederzeit ohne Zusage der Förderstelle erstellt werden. Bei grösseren Anlagen liegt die Wartezeit zu Beginn sogar bei über 6 Jahren. Doch in beiden Fällen sind die Beiträge gesetzlich garantiert, womit für Bauherren kein Risiko besteht.
Eigenverbrauch auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten wird attraktiv
Von grosser Bedeutung sind auch die vereinfachten Regelungen für den Eigenverbrauch. Neu ist der Zusammenschluss von mehreren Parzellen zur gemeinsamen Nutzung des selbst produzierten Solarstroms möglich. Dies ermöglicht eine gesteigerte Eigenverbrauchsquote, was die Rentabilität entscheidend steigert. Dazu trägt auch bei, dass die bisher teure Strommessung durch den Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft wegfällt. Dies macht Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten besonders interessant.
Auch bei optimiertem Eigenverbrauch wird ein Teil des Solarstroms ans öffentliche Netz abgegeben. Die Berechnung der Entschädigung für diesen Überschuss wurde im Gesetz neu geregelt, was in vielen Versorgungsgebieten zu einer Erhöhung der Rückliefertarife führen wird, womit sich die Rentabilität von Solaranlagen weiter verbessern kann. In jedem Fall lohnt es sich, bei der Planung einer Anlage einen von Swissolar zertifizierten Solarprofi beizuziehen – die Website www.solarprofis.ch hilft bei der Suche nach einem lokalen Anbieter.
Text: Swissolar
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