UREK-S: Dringliche Massnahmen zur Erhöhung von Winterstromproduktion – Befreiung von Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht für Freiflächen-PV-Anlangen mit Jahresproduktion von über 20 GWh

(UREK-S) Angesichts der drohenden Stromversorgungsengpässe trifft die Energiekommission des Ständerates (UREK-S) Massnahmen zur schnellstmöglichen Erhöhung der Winterstromproduktion aus erneuerbaren Energien. An ihrer Sitzung vom 26. August 2022 beschloss sie, die rechtlichen Grundlagen für einen forcierten Ausbau der Photovoltaik, sowohl in der freien Fläche als auch auf Gebäuden, zu schaffen. (Texte en français >>)


Die Kommission anerkennt die bisherigen Bemühungen des Bundesrates, einen Engpass bei der Stromversorgung unseres Landes in den kommenden Wintermonaten zu vermeiden, insbesondere den Entscheid vom 17. August 2022 bezüglich der forcierten Bereitstellung von Spitzenlastkraftwerken. Angesichts der gravierenden Konsequenzen einer Strommangellage oder gar eines Versorgungsunterbruches muss die Stromproduktion, insbesondere in den Wintermonaten, dringend weiter erhöht werden. Aus Sicht der Kommission ist zudem unabdingbar, dass diese zusätzliche Produktion auf erneuerbaren Energien beruht und damit klimaneutral ist.

Keine Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission einstimmig beschlossen, eine rechtliche Grundlage für die schnelle Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu schaffen. Dies betrifft Anlagen mit einem hohen Anteil von Winterstromproduktion, wie sie insbesondere im alpinen Gelände denkbar sind. Für solche Anlagen mit einer jährlichen Produktion von über 20 GWh soll von Gesetzes wegen gelten, dass ihr Bedarf ausgewiesen ist, sie standortgebunden sind, für sie keine Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungs-pflicht gilt, und dass das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen von nationaler und kantonaler Bedeutung vorgeht. Vorausgesetzt wird die Zustimmung der Grundeigentümer und Standortgemeinden. Der Bund fördert diese Anlagen zudem mit einem Investitionsbeitrag.

Solarpflicht für Neubauten ab 2024
Zudem hat die Kommission einstimmig entschieden, dass die geeigneten Oberflächen von Infrastrukturanlagen des Bundes bestmöglich zur Nutzung von Sonnenenergie verwendet werden sollen. Darüber hinaus sollen ab dem 1. Januar 2024 sämtliche Neubauten verpflichtend mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Baugesuche, die vor diesem Zeitpunkt eingereicht wurden, sind von dieser Pflicht nicht betroffen. Zudem sollen die Kantone unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von dieser Pflicht erlassen können. Diesen Beschluss traf die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, eine Minderheit stellt sich gegen eine solche Verpflichtung. Mit diesen Massnahmen kann die Produktion von Solarenergie ohne zusätzliche Eingriffe in die Landschaft erheblich gesteigert werden.

In der Herbstsession im Ständerat
Diese Anträge werden noch in der Herbstsession 2022 vom Ständerat behandelt. Eine dringliche Beratung soll sicherstellen, dass auch der Nationalrat und seine Energiekommission die Vorlage noch in der Herbstsession behandeln können. In der Form eines dringlichen Bundesgesetzes können die Bestimmungen dann kurzfristig in Kraft gesetzt werden. Auch ihren Antrag zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) wird die Kommission rechtzeitig zur Beratung in der Herbstsession 2022 vorlegen.

Restwassermengen auf das gesetzliche Minimum gesenkt
Im Weiteren nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass der Bundesrat in Erwägung zieht, von seiner Kompetenz gemäss Artikel 5 des Gewässerschutzgesetzes Gebrauch zu machen und die Restwassermengen für sanierte Wasserkraftwerke auf das gesetzliche Minimum zu senken, solange dies zur Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung nötig ist. Damit kann rasch ein zusätzliches Produktionspotential abgerufen werden.

Die Kommission hat am 26. August 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (S, JU) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Texte: Energiekommission des Ständerates (UREK-S)

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1 Kommentare

Samuel Moser

Wo bleibt die Verhältnismässigkeit in der Behandlung von PV Freiflächenanlagen mit (arbiträren) 20 GWh und mehr Jahresproduktion gegenüber allen anderen Kraftwerken?! a) Eine UVP bei CHF 30 Mio u.m. sollte selbstverständlich sein. b) Kleinere Anlagen können ebenso effizient und angepasst sein. c) Die Zustimmung von StaO Gemeinden ist nicht selten der Todesstoss eines Projekts (s. Windanlagen). Das sind politische Schnellschüsse, die Kopfschütteln auslösen und die Kompetenz unserer Volksvertreter in Frage stellen.

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