Die Schweizer Wasserkraft als tragende Säule des Systems kann zusammen mit Photovoltaik, Windenergie, Energie aus Biomasse/Holz und weiteren Technologien (inklusive Speicher) können den nötigen Beitrag leisten.

Allianz Schweizer Energiewirtschaft: Veröffentlicht neues Positionspapier und verlangt ein wirksameres Finanzierungsmodell für erneuerbare Energien

(AEE Suisse) Die Versorgungssicherheit der Schweiz muss auch in Zukunft gewährleistet werden. Zudem will die Schweiz die Energiestrategie 2050 umsetzen und bis 2050 klimaneutral werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen geeignete Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in der Schweiz geschaffen werden. Aktuell fehlen die Investitionsanreize für den Erhalt und Ausbau der heimischen erneuerbaren Energie. Der Bau erneuerbare Kraftwerke muss deshalb dringend beschleunigt werden. (Texte en français >>)


Ein neues Finanzierungsmodell, das sich an der Versorgungssicherheit, den von der Schweiz ratifizierten Klimaschutzzielen, an den Zielen der Energiestrategie 2050 und der Marktintegration orientiert, setzt auf folgende Instrumente:

  1. Investitionsbeiträge (inkl. Einmalvergütung) wie bisher für Kleinanlagen.

  2. Eine zentrale Abnahme mit einem schweizweit einheitlichen minimalen Rückliefertarif für kleine Neuanlagen, damit in der ganzen Schweiz derselbe Regulierungsrahmen gilt.

  3. Die Weiterführung der Direktvermarktung zur Marktintegration von erneuerbaren Energieanlagen.

  4. Wettbewerbliche Ausschreibungen für gleitende Marktprämien für Grossanlagen mit Volleinspeisung, bei einer Laufzeit von 20-25 Jahren.

  5. Die Ausgestaltung des Marktprämienregimes soll Anreize zur Stromerzeugung im Winterhalbjahr liefern und somit die Versorgungssicherheit stärken.

Auf Initiative der AEE Suisse hat eine Allianz der Schweizer Energiewirtschaft, bestehend aus den grossen Energieversorgungsunternehmen, den Stadtwerken und zentralen Verbänden verschiedener Branchen, ein marktnahes Finanzierungsmodell entwickelt, welches die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Strombinnenmarkt die notwendige Beachtung stärkt.

Das Modell basiert auf der in der Praxis der letzten Jahre erwiesenen Tatsache, dass der Ausbau der heimischen erneuerbaren Energien und die verstärkte Marktintegration der neuen Technologien wesentlich zur Versorgungssicherheit auf dem gewohnt hohen Niveau beitragen. Die Ausgestaltung des zukünftigen Modells hat daher insbesondere zum Ziel, Anreize zur Stromerzeugung im Winterhalbjahr zu schaffen.

Die Schweizer Wasserkraft als tragende Säule des Systems kann zusammen mit Photovoltaik, Windenergie, Energie aus Biomasse/Holz und weiteren Technologien (inklusive Speicher) können den nötigen Beitrag leisten.

Die Vorschläge sind zudem kompatibel mit den internationalen Regulierungsleitlinien zum Ausbau von erneuerbaren Energien in Europa.

Grundsätze eines wirksamen Finanzierungsmodells für erneuerbare Energien
Der für die Dekarbonisierung und den Ersatz der Kernenergie nötige Ausbaupfad ist im Energiegesetz verbindlich zu verankern. Er soll, ergänzend zum Ausbau von Kleinanlagen, in erster Linie mit Ausschreibungen von gleitenden Marktprämien für Grossanlagen erreicht werden. Das auktionierte Ausschreibungsvolumen für Grossanlagen (alle Technologien) soll bei 0.8 TWh pro Jahr starten und wird jährlich angepasst bis das Ausbauziel 2050 zusammen mit dem Ausbau der Kleinanlagen erreicht ist.

Die Finanzierung von kleinen Anlagen (z.B. Einmalvergütungen KLEIV und GREIV) ist angesichts ihrer Vorteile ohne Abstriche weiterzuführen.

Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells

  1. Die im europäischen Strombinnenmarkt übliche Unterteilung der Finanzierungsmodelle in Kleinanlagen und Grossanlagen soll auch für die Schweiz gelten.

  2. Die Leistungsgrenze zwischen Klein- und Grossanlagen ist technologiespezifisch festzulegen.

  3. Unabhängig von der Grösse gibt es Anlagen mit Eigenverbrauch und solche mit Volleinspeisung.

  4. Für Kleinanlagen sollen die Investitionsbeiträge (z.B. Einmalvergütungen) weitergeführt werden.

  5. Für Kleinanlagen soll eine zentrale Abnahme- und Rückvergütungsstelle geschaffen werden, mit einem schweizweit einheitlichen minimalen Rückliefertarif. Das Zusammenspiel von Rückliefertarif und Einmalvergütung soll für typische Referenzanlagen eine markt- und risikogerechte Verzinsung des Eigenkapitals ermöglichen, ohne dass es zu einer Überförderung kommen darf.

  6. Der Netzanschluss und die Möglichkeit, Strom jederzeit aus dem Netz zu beziehen, hat einen Wert und verursacht Kosten, die verursachergerecht getragen werden müssen. Der Eigenverbrauch aus Eigenproduktion jedoch unterliegt «hinter dem Netzanschluss» keinen Belastungen oder Abgaben.

  7. Wettbewerbliche Ausschreibungen für gleitende Marktprämien, die die Markterlöse (Referenzmarktpreise) ergänzen, stehen sämtlichen Grossanlagen offen, wie im europäischen Strombinnenmarkt. Die günstigsten Angebote, die aus den Ausschreibungen hervorgehen, erhalten Anspruch auf eine Vergütungsgarantie während 20 bis 25 Jahren zum Gebotspreis.

  8. Grossanlagen mit Eigenverbrauch erhalten für den Überschussstrom eine administrierte Marktprämie, die sich am Gebotspreis für Anlagen ohne Eigenverbrauch orientiert. Die Vergütungshöhe kann abhängig vom zu erwartenden Eigenverbrauchsanteil gekürzt werden.

  9. Planungsintensive Technologien wie Wind- und Wasserkraft dürfen durch Ausschreibungen nicht benachteiligt werden. Planungsintensive Vorleistungen sind ausserhalb der Auktion zu finanzieren.

  10. Für Modernisierung und Erneuerung von bestehenden erneuerbaren Energieanlagen (z.B. Grosswasserkraft) braucht es eine angemessene Finanzierung.

  11. Auch für den Weiterbetrieb und den Zubau von Biomasseanlagen (Holz/Biogas) braucht es ein separates Finanzierungsmodell, das nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Betriebskosten deckt.

  12. Ausschreibungen von Anlagen mit gleitender Marktprämie sollen Anreize für die Stromerzeugung im Winterhalbjahr schaffen. Die Abgeltung von Erzeugungsprofilen und das Vorhalten von Kapazitäten, die in besonderer Weise der Versorgungssicherheit dienen, ist nichtdiskriminierend zu gestalten.

  13. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit sind zusätzliche Massnahmen denkbar, die über das Finanzierungsmodell hinausgehen.

Zusammenfassung
Die Versorgungssicherheit soll auf dem bisherigen, hohen Niveau auch künftig gewährleistet bleiben. Zudem sollen die Energiestrategie 2050 und die Klimaziele der Schweiz erreicht werden. Zentrale Forderung des neuen, marktnahen Finanzierungsmodells ist daher die Sicherstellung von Investitionen in die heimischen erneuerbaren Energien. Es ist notwendig, dass Investitionen wieder vermehrt in der Schweiz und nicht im Ausland getätigt werden – eine Forderung, die auch die ElCom in ihrer neusten Einschätzung zu den «Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer angemessenen Winterproduktion» aufstellt. Daher wurde auch die Kompatibilität mit den Finanzierungskonzepten unserer Nachbarländer berücksichtigt.

Zusammen mit dem Bestandserhalt und der Modernisierung der traditionell starken Schweizer Wasserkraft (inklusive Kleinwasserkraft) sollen Photovoltaik, Windenergie sowie Biomasse für die Stromerzeugung herangezogen werden. Das Fenster für weitere Technologien (z.B. Geothermie, Speicher) soll offen bleiben.

Positionspapier als PDF >>

Text: AEE Suisse und Allianz Energiewirtschaft

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