Mit 10 zu 1 Stimmen führt sie eine neue Bestimmung ein, damit für Anlagen, die eine hohe Produktion im Winterhalbjahr aufweisen, die Investitionsbeiträge um maximal 20 Prozent angehoben werden können. Bild: T. Rütte

UREK-S: Verstärkte Förderung der erneuerbaren Stromproduktion insbesondere im Winter

(UREK-E) Die Energiekommission des Ständerates (UREK-E) unterstützt den Entwurf des Nationalrates für eine lückenlose Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Sie will ausserdem die einheimische Winterstromproduktion verstärkt fördern. Um Innovationen voranzutreiben, führt sie eine regulatorische Sandbox für die Stromversorgung ein. (Texte en français>>)


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates ist dem Entwurf des Nationalrates (UREK-N) weitgehend gefolgt und hat der Vorlage zur Änderung des Energiegesetzes (EnG) im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.443 mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Kommission unterstützt damit das Vorhaben des Nationalrates, eine bevorstehende Förderlücke zu schliessen, verweist aber gleichzeitig auf die Vorlage des Bundesrates zu den Änderungen des Energie- und Stromversorgungsgesetzes (Mantelerlass). Tragfähige Lösungen, im Besonderen für die Versorgungssicherheit, für leistungsfähige Netze oder langfristige Ziele für die Stromproduktion, müssten in diesem Erlass beraten werden, unterstreicht die Kommission.

Gewässerschutz zu stärken
Sie hat im Entwurf zur parlamentarischen Initiative einige Änderungen eingebracht, um bestmögliche Voraussetzungen für eine effiziente Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern zu schaffen. So legt sie einstimmig fest, dass Auktionen für Investitionsbeiträge an neue Photovoltaikanlagen nur für Anlagen ohne Eigenverbrauch und erst ab einer Leistung von 150Kw möglich sein sollen (Art. 25a). Um den Gewässerschutz zu stärken beschliesst sie mit 6 zu 5 Stimmen, die Mindestleistung von neuen Wasserkraftanlagen für den Anspruch auf Investitionsbeiträge auf 3 MW anzuheben. Eine Minderheit beantragt, hier dem Nationalrat zu folgen und bei der Grenze von 1 MW zu bleiben.

Windstrom Investitionsbeiträge um maximal 20 Prozent angehoben
Vor allem im Winter wird mehr Strom verbraucht, als in der Schweiz produziert wird, streicht die Kommission hervor. Sie will daher die einheimische Winterstromproduktion verstärkt fördern. Mit 10 zu 1 Stimmen führt sie eine neue Bestimmung ein, damit für Anlagen, die eine hohe Produktion im Winterhalbjahr aufweisen, die Investitionsbeiträge um maximal 20 Prozent angehoben werden können. Im Weiteren schlägt die Kommission einstimmig vor, die gesetzliche Grundlage für eine regulatorische Sandbox, die der Bundesrat im Mantelerlass vorgesehen hat (Art. 23a StromVG), bereits im Entwurf der parlamentarischen Initiative zu berücksichtigen. Damit sollen innovative Pilotprojekte gefördert werden können.

Maximalhöhe Wasserzinsen bis 2030 erhöhen
In Übereinstimmung mit der Verlängerung der übrigen Massnahmen im Entwurf beantragt die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die gegenwärtig gültige Maximalhöhe des Wasserzinses von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung bis Ende 2030 zu verlängern. Eine Minderheit möchte beim geltenden Recht bleiben, das eine neue Regelung ab 2025 vorsieht.

Die Vorlage wird bereits in der Herbstsession im Ständerat beraten.

Die Kommission hat am 2. September 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP/GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates ist dem Entwurf des Nationalrates (UREK-N)

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