Deutschland sucht nach einem Endlager für den radioaktiven Abfall. Ob der Endlagerstandort wie geplant bis zum Jahr 2031 feststeht, sieht Neles kritisch, denn bis dahin gebe es noch zu viele Aufgaben zu erledigen. ©Bild: Öko-Institut

Öko-Institut: Was bringt die Bürgerbeteiligung bei der Endlagersuche?– neuer Podcast online

(PM) Was bringt die Bürgerbeteiligung bei der Endlagersuche? Das beantwortet Julia Mareike Neles in der dritten Episode des Podcasts „Wenden bitte! Der Podcast zu Wissenschaft und nachhaltigen Transformationen“. Die Expertin ist stellvertretende Leiterin des Institutsbereichs Nukleartechnik & Anlagensicherheit am Öko-Institut. Sie forscht seit über 20 Jahren zu den Themenfeldern Zwischen- und Endlagerung, radioaktive Abfälle und Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Mitglied in der Entsorgungskommission des deutschen Bundesumweltministeriums berät sie die Politik unter anderem bei anstehenden Entscheidungen zur Endlagerung.


Ihre Einschätzung: „Es gibt sicherlich kein Verfahren, bei dem hinterher alle glücklich sind.“ Aber: Wenn aber eine grosse Mehrheit der Meinung sei, dass es ein faires Verfahren war, in dem Kriterien für die grösstmögliche Sicherheit angewendet wurden und dass Meinungen aus der Gesellschaft ausreichend berücksichtigt wurden, dann sei ein Standort durchaus realisierbar. Die gesamtgesellschaftliche Beteiligung an dem Prozess sowie die Verantwortung, die eine Entscheidung für einen Endlagerstandort mit sich bringt, sieht sie als unumgänglich: „Es geht darum, Hinterlassenschaften von uns gut und sicher zu beseitigen“. Auch wenn es ein Thema sei, das niemand so richtig anfassen mag.

Prozess im Standortauswahlgesetz
Neles gibt im Gespräch mit dem Moderatorinnenteam auch Antworten auf die Frage, wo Deutschland derzeit im Suchprozess stehen, der im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgegeben ist. Sie legt dar, warum es ihrer Ansicht nach zwischen der Phase 1 und der nächsten eine zu grosse Leerstelle gibt und wie wichtig es ist, die junge Generation jetzt bei der Suche einzubinden. Die Frage, ob der Endlagerstandort wirklich bis zum Jahr 2031, wie geplant, feststeht, sieht Neles kritisch, denn bis dahin gebe es noch zu viele Aufgaben zu erledigen.

Als Orientierung zur Beurteilung empfiehlt die Expertin zum Schluss, sich den Paragraf 1 des StandAG vor Augen zu führen: „Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung […] in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden.“

Zum Podcast des Öko-Instituts >>

Text: Öko-Institut e. V.

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1 Kommentare

Max Blatter

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, bitte. Oder sind nur Männer willkommen?

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