Mit dem Einsatz des ‚BNK-ready-Systems‘ zur externen Signalbereitstellung erfüllen die Nordex-Windenergieanlagen beziehungsweise der Windpark alle relevanten Anforderungen der AVV 2020. ©Bild: Nordex

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung: Nordex macht Windenergieanlagen der Thüga Erneuerbare Energien ‚BNK-ready‘

(ee-news.ch) Das Unternehmen Thüga Erneuerbare Energien (THEE) – eine Gesellschaft von Deutschlands grösstem Stadtwerke-Verbund – hat die Nordex Group damit beauftragt, seine Anlagen mit dem Produkt ‚BNK-ready‘ für eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) nachzurüsten. Insgesamt 21 Anlagen des Typs N117 in vier Windparks werden so künftig mit reduzierten Lichtemissionen betrieben.


Die Lösung ‚BNK-ready‘ der Nordex Group ermöglicht die bedarfsgesteuerte Befeuerung der Turbinen nach den neuen Vorgaben der deutschen ‚Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen‘ von 2020 (AVV). Somit ist die nächtliche Befeuerung der Anlagen nur noch dann aktiv, wenn sich ein Luftfahrzeug dem Windpark nähert. Damit werden die Lichtemissionen der Turbinen deutlich reduziert.

In Zusammenarbeit mit Quantec
Die technische Lösung der Nordex Group wurde gemeinsam mit dem Technologiepartner Quantec entwickelt (siehe ee-news.ch vom 12.3.2020 >>) und beinhaltet die Umrüstung der Befeuerungselemente und die Ertüchtigung der Windenergieanlage beziehungsweise des Windparks zur Verarbeitung von externen BNK-Steuerungssignalen. Die Anbindung der externen Steuersignale – wie Transponder oder Radar – erfolgt flexibel, zukunftssicher und technologieoffen über eine standardisierte Industrieschnittstelle.

Mit dem Einsatz des ‚BNK-ready-Systems‘ zur externen Signalbereitstellung erfüllen die Nordex-Windenergieanlagen beziehungsweise der Windpark alle relevanten Anforderungen der AVV 2020. Die Frist zur Umsetzung dieser Anforderungen ist von der deutschen Bundesnetzagentur verlängert worden und läuft per Stand heute zum 30.06.2021 ab (siehe ee-news.ch vom 5.11.2020 >>). Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bestandsanlagen in Deutschland, für die keine Ausnahmeregelung zur Anwendung kommt, mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein.

Text: ee-news.ch, Quelle: Nordex SE

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