Die Betreiber verzichten daher gegenwärtig darauf, im Rahmen des Sachplanverfahrens Machbarkeitsstudien durchzuführen.

BFE: Sachplanverfahren ohne Verpackungsanlagen für radioaktive Abfälle bei den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt

(BFE)  In der laufenden dritten und letzten Etappe des Sachplanverfahrens, mit dem nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz gesucht wird, werden unter anderem die Standorte der Oberflächeninfrastrukturen festgelegt. Dazu gehört auch eine Anlage, in der die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter verpackt werden. Nun ist klar: Die Betreiber der beiden Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt verzichten aufgrund ihrer Vorabklärungen auf konkrete Vorschläge zu einer Brennelementverpackungsanlage (BEVA) auf ihrem Gelände. (Texte en français >>)


Zwar wäre der Bau einer BEVA an den Standorten der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt technisch möglich. Ob dadurch aber betriebliche, sicherheitstechnische oder wirtschaftliche Synergien erschlossen werden könnten, hängt massgeblich vom weiteren zeitlichen Verlauf des Sachplanverfahrens sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager ab. Diese terminlichen Entwicklungen können heute jedoch noch nicht ausreichend genau bestimmt werden. Die Betreiber verzichten daher gegenwärtig darauf, im Rahmen des Sachplanverfahrens Machbarkeitsstudien durchzuführen. Diese wären für die Erarbeitung konkreter Vorschläge durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) erforderlich gewesen.

Um was geht es?
Am 9. Mai 2019 hatte Nagra ihre Vorschläge zur Platzierung der Oberflächeninfrastrukturen vorgelegt (siehe Medienmitteilung vom 09.05.2019). Bei seinem Entscheid zu Etappe 2 hatte der Bundesrat die Möglichkeit eröffnet, dass die Nagra auch Verpackungsanlagen ausserhalb der Standortregionen prüfen kann. Deshalb schlug die Nagra den externen BEVA-Standort Zwilag vor und gab im Frühling bekannt, dass zudem Abklärungen für externe BEVA-Standorte bei den beiden Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt erfolgen sollen. Diese werden nun aber innerhalb des Sachplanverfahrens nicht weiterverfolgt.

Wie geht es weiter?
Seit Mai 2019 werden die Vorschläge der Nagra von den Regionalkonferenzen (RK) in den drei potenziellen Standortgebieten Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost diskutiert. Die Stellungnahmen der RK sollen bis Anfang 2021 vorliegen. 2020 findet zur Frage der Standorte der Verpackungsanlagen eine überregionale Zusammenarbeit zwischen den RK und den Standortkantonen statt. Die Ergebnisse all dieser Arbeiten fliessen dann in die Planungsstudien der Nagra ein, mit denen diese die Oberflächeninfrastrukturen weiter konkretisieren wird.

Text: Bundesamt für Energie

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