Die UREK-S beauftragt zudem den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes eine Marktordnung zu unterbreiten, die die langfristige Versorgungssicherheit durch eine angemessene Inlandproduktion gewährleistet.

UREK-S: Will CO2-Gesetz mit 60% Verminderung im Inland

(UREK-S) Im Rahmen der Detailberatung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) unterstützt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) das vom Bundesrat angestrebte Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren und dabei mindestens 60% der Verminderung im Inland zu leisten. Beim Zweckartikel des CO2-Gesetzes will die UREK-S die Ziele des Übereinkommens von Paris explizit im nationalen Recht verankern. (Texte en français >>)


Die debattierten Vorschläge reichten von 50 bis 80 Prozent Inlandanteil. Mit 7 zu 6 Stimmen hat sich die Kommission entschieden, ihrem Rat ein Minimum von 60 Prozent zu beantragen. Eine Minderheit fordert mindestens 80 Prozent. Mit einem klar definierten Inlandanteil wählt die Kommission einen anderen Weg als der Nationalrat, der in der Wintersession zunächst das Inlandziel aus dem Gesetz gestrichen und schliesslich die Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt hat. Die Kommission ist überzeugt, dass inländische Massnahmen viel Wertschöpfung in der Schweiz generieren. Zudem bildet das Inlandziel einen übergeordneten Orientierungspunkt, um die verschiedenen Reduktionsmassnahmen festzulegen.

Ziele explizit im nationalen Recht verankern
Beim Zweckartikel des CO2-Gesetzes geht die Kommission weiter als der Bundesrat: Sie will die Ziele des Übereinkommens von Paris explizit im nationalen Recht verankern. So hat die Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, dass mit dem Gesetz ein Beitrag geleistet werden soll, den Anstieg der Erdtemperatur auf 1.5 Grad Celsius zu begrenzen und die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu erhöhen. Mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission ebenfalls die Bestimmung hinzugefügt, dass die Finanzmittelflüsse mit der angestrebten emissionsarmen Entwicklung in Einklang gebracht werden sollen. Wie man die Klimaverträglichkeit der Finanzflüsse verstärken kann, wird die Kommission an ihren nächsten Sitzungen diskutieren. Dabei – und auch bei der weiteren Detailberatung des CO2-Gesetzes – will sich die Kommission für eine mehrheitsfähige Lösung einsetzen.

Sicherung der langfristigen Stromversorgung in der Schweiz
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, eine Motion betreffend die langfristige Stromversorgungssicherheit der Schweiz einzureichen (19.3004). Konkret wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes eine Marktordnung zu unterbreiten, welche die langfristige Versorgungssicherheit durch eine angemessene Inlandproduktion gewährleistet. Die Kommission ist der Meinung, dass sich der in der Energiestrategie 2050 vorgesehene schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie und der damit sinkende Anteil der Stromproduktion im Inland sowie auch die nach wie vor nicht gegebene Teilnahme am EU-Strombinnenmarkt negativ auf die Versorgungssicherheit der Schweiz auswirken.

Im Weiterem soll der Bundesrat die Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Stromversorgungssicherheit gesetzgeberisch klären, um den verschiedenen Akteuren der Energiewirtschaft damit Entscheid- und Planungssicherheit zu geben.

Die Kommission hat am 11. Februar 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Text: Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK-S

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1 Kommentare

Jürgen Baumann

Aha, langsam kehrt wieder Vernunft ein.

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