Die neuen Kennzeichnungen mit verschiedenen geometrischen Formen für Benzinsorten wie Super E10, Super (E5) und E85, Diesel sowie für gasförmige Kraftstoffe sind ab 12. Oktober verpflichtend. ©Bild: Wirtschaftsministerium Belgien

EU-weite Kraftstoffkennzeichnung: Tritt in Deutschland nicht rechtzeitig in Kraft

(PM) Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) bedauert, dass die ab dem 12. Oktober 2018 verpflichtend in allen EU-Mitgliedstaaten einzuführenden neuen Kraftstoffkennzeichnungen noch nicht an deutschen Tankstellen und neuen Kraftfahrzeugen angebracht werden. Bisher wurde die entsprechende deutsche Verordnung nicht geändert.


Für die nationale Umsetzung der EU-Vorgabe ist die Anpassung einer Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) erforderlich. Diese liegt aber bisher nicht. , die noch nicht vorliegt. Somit wird Deutschland im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarn die Umsetzungsfrist versäumen. Laut BDBe will das für die Umsetzung der vier Jahre alten EU-Richtlinie verantwortliche deutsche Bundesumweltministerium einen entsprechenden Verordnungsentwurf erst im Frühjahr 2019 vorlegen.

Mehr Transparenz für Verbraucher
Nach Art. 7 der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe muss europaweit eine neue Kraftstoffkennzeichnung eingeführt werden. Damit sollen Verbraucher verständliche und verlässliche Informationen über die Kraftstoffe erhalten, mit denen sie regelmässig ihre Autos betanken können. Schon 2016 hatten europäische und deutsche Normungsorganisationen daher entsprechende Regelungen zur Kraftstoffkennzeichnung erarbeitet und mit der DIN EN 16942 veröffentlicht. Die EU-einheitliche Kennzeichnung soll auch Fehlbetankung vermeiden, denn die Kraftstoffsorten haben bisher häufig spezielle nationale Bezeichnungen, die sich nicht immer eindeutig von einer Sprache in die andere übersetzen lassen, wie beispielsweise „gasolina“ für Benzin in Spanien und „gasoil“ oder „gazole“ für Diesel in Frankreich.

Die neuen Kennzeichnungen mit verschiedenen geometrischen Formen für Benzinsorten wie Super E10, Super (E5) und E85, Diesel sowie für gasförmige Kraftstoffe sollen verpflichtend angebracht werden

- an allen Kraftstoffeinfüllstutzen und in Handbüchern neu produzierter Fahrzeuge,
- an öffentlichen Tankstellen an der Zapfsäule und an der Zapfpistole,
- als Information im Fahrzeughandel.

Entwurf erst im Frühjahr 2019
Nach Informationen des BDBe wird das für die Umsetzung der vier Jahre alten EU-Richtlinie verantwortliche Bundesumweltministerium einen entsprechenden Verordnungsentwurf erst im Frühjahr 2019 vorlegen. Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, bedauert die verpasste Chance zur rechtzeitigen Einführung der neuen Kraftstoffkennzeichnung an Fahrzeugen und Tankstellen: „Sie schafft für Verbraucherinnen und Verbraucher Klarheit, welche Kraftstoffsorten ein Fahrzeug verträgt. Damit kann auch das Verbrauchervertrauen in zertifizierte Biokraftstoffe aus Europa erhöht werden, was wiederum dabei hilft, die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren. Derzeit sind es fast ausschliesslich Biokraftstoffe, die zur Minderung des Treibhausgasausstosses im Verkehr beitragen: 2017 sparten sie 7,7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente ein.“

Antworten auf häufig gestellte Fragen für Verbraucher und Informationen für die zur Durchführung verpflichteten Automobilhersteller und Tankstellen stehen in 18 Sprachen unter www.fuel-identifiers.eu zur Verfügung.

Text: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe)

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