Übersicht: Vergütungssätze heute und geplant. ©Bild: Geothermie Schweiz

Anpassung Energieförderungsverordnung: Höhere Einspeisevergütung für Geothermie

(PM) Die Einspeisevergütung für Geothermie soll um 6.5 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden. Für petrothermale Geothermie steigt die Maximalvergütung auf 54 Rappen, für hydrothermale Geothermie auf 46.5 Rappen. Die entsprechende Verordnung zur Energieförderung ist in der Vernehmlassung. (Texte en français >>)


Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Energieförderungsverordnung angepasst und in die Vernehmlassung gegeben (siehe ee-news.ch vom 9.7.2018 >>). Demnach soll die Einspeisevergütung für Geothermie erhöht werden. Für die hydrothermale Geothermie ist demnach je nach Leistung neu eine Maximalvergütung zwischen 29.2 und 46.5 Rappen pro Kilowattstunde vorgesehen. Für die petrothermale Geothermie liegen die Maximalsätze neu zwischen 36.7 und 54 Rappen pro Kilowattstunde.

Laufende Projekte weiterführen
Laut Vernehmlassungsunterlagen sind die Erhöhungen nötig, um den Projektanten genügend Planungs- und Investitionssicherheit zu gewähren. Die Anpassungen stellen sicher, dass die laufenden Projekte weitergeführt werden und die Erkundung des tiefen Untergrunds in der Schweiz fortgesetzt wird. Heute ist dieser Untergrund praktisch unbekannt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 31. Oktober 2018. Die neuen Vergütungssätze sollen auf den 1. April 2019 in Kraft treten. Die Einspeisevergütung wird 15 Jahre lang ausgerichtet. Es ist davon auszugehen, dass die Erhöhung in der Vernehmlassung nicht unbestritten bleiben dürfte. In der gleichen Verordnungsanpassung werden die Ansätze für Photovoltaik gesenkt.

Text: Geothermie Schweiz

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