Überblick der zukünftigen Förderung der Wasserkraft, Präsentation von Christian Dupraz (BFE) anlässlich der Fachtagung Kleinwasserkraft vom 13.05.2022 in Münchenstein. ©Bild: Christian Dupraz (BFE)

Kleinwasserkraft: Neue Förderung der Wasserkraft mit Investitionsbeiträgen

(PM) Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zu Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich durchgeführt. Das Revisionspaket stärkt die Förderung für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Bei der Wasserkraft wird das Instrument der Investitionsbeiträge ausgeweitet und löst das Einspeisevergütungssystem ab 2023 ab. Stellungnahmen konnten bis zum 8. Juli 2022 eingereicht werden. (Article en français >>)


Mit der parlamentarischen Initiative 19.443 «Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie» hat das Parlament am 1. Oktober 2021 entschieden, das Ende 2022 auslaufende Einspeisevergütungssystem durch Investitionsbeiträge zu ersetzen. Alle diese Förderinstrumente laufen bis Ende 2030.

Anspruch auf Investitionsbeitrag
Die in die Vernehmlassung geschickte Energieförderungsverordnung (EnFV) sieht unter anderem vor, dass neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung ab 1 MW (bisher ab 10 MW) Anspruch auf einen Investitionsbeitrag haben. Weiterhin unterstützt werden auch erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen von Anlagen mit einer Leistung von mindestens 300 kW. Für neue und erweiterte Wasserkraftanlagen gibt es einen einheitlichen Ansatz für die Investitionsbeiträge von 50 % der anrechenbaren Investitionskosten, bei erneuerten Anlagen sind es 40 % für kleine Wasserkraftanlagen unter 1 MW Leistung und 20 % für Grosswasserkraftanlagen mit mehr als 10 MW (für Anlagengrössen dazwischen wird der Ansatz linear gekürzt).

Von den Untergrenzen ausgenommen
Bestimmte Anlagen wie z. B. Nebennutzungsanlagen sind weiterhin von den Untergrenzen ausgenommen. Gewisse Kleinwasserkraftanlagen im Einspeisevergütungssystem leiden zunehmend unter Trockenperioden, in denen sie die erforderlichen Mindestproduktionsmengen nicht erreichen können. Solche Trockenperioden werden nun beim Nachweis des Erreichens der Produktionsziele berücksichtigt und die Betreiber dadurch entlastet.

Vereinfachungen für Eigenverbrauch und ZEV
In der Energieverordnung (EnV) werden die Vorschriften für den Eigenverbrauch und für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) vereinfacht. So wird das Erfordernis der zusammenhängenden Grundstücke gestrichen. Weiter werden die Vorgaben für die Preisgestaltung von ZEV mit Mietern und Pächtern vereinfacht.

Sandbox-Projekte konkretisiert
In der Stromversorgungsverordnung (StromVV) werden die Bedingungen für die Durchführung von so genannten Sandbox-Projekten (Pilotprojekten) konkretisiert. Sandbox-Projekte sind Teil der experimentellen Gesetzgebung im Stromversor- gungsrecht. Sie sollen die Innovation im Bereich der Stromversorgung sowie die Weiterentwicklung der Gesetzgebung unterstützen.

Investitionsbeiträge für die Wasserkraft >>

Text: EnergieSchweiz, Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 47

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