Der Grosse Rat hat sich ohne Gegenstimme für das Gesetz ausgesprochen. Einstimmig wurde entschieden, dass eine Umstellung auf erneuerbare Energien nötig ist. Zwar konnte sich das Parlament nicht durchringen, eine scharfe Gangart vorzulegen, wie sie Zürich oder Neuenburg kennen. Im Hinblick auf die Volksabstimmung vor zwei Jahren ist dieser Schritt aber als Erfolg zu werten. Die Schlussabstimmung wird in der Frühlingssession 2022 durchgeführt.
Hiesiges Gewerbe stärken
Der Kanton Bern hatte die Revision des Energiegesetzes Anfang Jahr an die Hand genommen. Ziel der Revision ist es, den Bedarf an fossilen Energieträgern zu senken und die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu steigern. Die Umstellung von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien aus der Region dient dem Klimaschutz und soll das hiesige Gewerbe stärken.
Hauseigentümer erhalten eine einmalige Chance
Ein Grossteil der Kantone der Schweiz hat bereits ihre Energiegesetze revidiert. Von den angrenzenden Kantonen haben Fribourg, Waadt, Neuenburg, Jura, Luzern und Obwalden die Energiegesetze schon länger angepasst und gute Erfahrungen gemacht unter den neuen Rahmenbedingungen. Einzig die Kantone Aargau und Solothurn hatten aus Angst vor Mehrkosten der Vorlage eine Absage erteilt. Eine Angst der im Kanton Bern begegnet wird mit einem grosszügigen Förderprogramm. Nächste Woche wird der Rat über zusätzliche Gelder entscheiden. «Hauseigentümer erhalten eine einmalige Chance – die Umstellung auf erneuerbare Energie ist eine sichere Investition und wird durch den Kanton unterstützt» sagt Jan Remund, Grossrat und Präsident der aeesuisse Bern. Die aeesuisse Bern vertritt die Unternehmen aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
Ein Kompromiss
Auch wenn das Gesetz viel zu diskutieren gab, wurde zum Schluss ein Kompromiss gefunden. So wurde die vorgesehene Eigenstromerzeugung sowohl für Neubauten als auch bei Sanierungen abgelehnt. Andererseits unterstützte der Rat die Einführung einer gewichteten Gesamtenergieeffizienz. Ein Instrument welches Bauherren und Unternehmen grösstmöglichen Spielraum einräumt in der Ausgestaltung der Energieversorgung des Gebäudes.
Es wurde kein Referendum angekündigt. Das Inkrafttreten wäre auf Mitte 2022 möglich.
Text: AEE Bern
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