Massnahmen für eine Treibhausgas-Minderung um 65 Prozent bis 2030 (Treibhausgas-Emissionen in Mio. t CO2-Äq). Bild: Agora Energiewende

Die sieben grössten Treibhausgasemittenten in der EU (2018, in Mio. CO2-Äq). Bild: Agora Energiewende

Deutschland: Mit 50 Massnahmen zum Klimaziel 2030 und Fehlinvestitionen vermeiden

(PM) Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende zeigen auf, wie die nächste Bundesregierung mit schnellem und konsequentem Handeln das angehobene Zwischenziel für 2030 erreichen und Fehlinvestitionen vermeiden kann. Ansatz basiert auf einem Mix von 50 Instrumenten: Mithilfe von CO₂-Bepreisung, Ordnungsrecht, Fördermassnahmen und steuerlichen Anreizen kann eine innovative und zugleich sozial ausgewogene Transformation der deutschen Volkswirtschaft in Richtung Klimaneutralität gelingen.


Nach der Novellierung des Klimaschutzgesetzes in Deutschland, die nach derzeitiger Planung noch vor der Sommerpause vom deutschen Bundestag beschlossen werden soll, ist rasches Handeln gefordert: Die Politik muss in der neuen Legislaturperiode unverzüglich konkrete Instrumente vorlegen, mit denen Deutschland sein angehobenes Ziel erfüllen kann, den CO₂-Ausstoss um mindestens 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu senken.

Die Vorschläge sind sorgfältig über die Sektoren hinweg aufeinander abgestimmt und ergänzen einander. Sie vermeiden Fehlinvestitionen, verbessern die Effizienz und sorgen für eine breite Elektrifizierung aller Sektoren sowie den Einsatz von Wasserstoff.

Die Massnahmen im Einzelnen

Automatischer Nachsteuerungsmechanismus“
Die 50 Handlungsempfehlungen sind in die für den Klimaschutz relevanten fünf Schlüsselsektoren der deutschen Wirtschaft aufgegliedert: Energie, Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Hinzu kommen sektorübergreifende Massnahmen. Dazu zählt etwa ein „automatischer Nachsteuerungsmechanismus“ im Bundes-Klimaschutzgesetz, der dafür sorgen soll, dass der CO₂-Preis erhöht oder vergleichbar wirksame Massnahmen greifen, falls die Sektorziele verfehlt werden.

Marktwirtschaftliche Anreize zum Umstieg
Zudem plädieren die drei Thinktanks für eine grundlegende klimaschutzorientierte Reform des bisherigen Systems von Steuern, Abgaben, Umlagen und CO₂-Bepreisung, so dass es marktwirtschaftliche Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Technologien bietet. Um die Stromkosten zu senken, soll die EEG-Umlage schnellstmöglich, frühestens zum 1. Januar 2023 und spätestens zum 1. Januar 2025, abgeschafft werden. Zur Gegenfinanzierung sollen die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und aus der höheren CO₂-Bepreisung dienen. Weitere für die ökologische und sozial gerechte Modernisierung freiwerdende Mittel versprechen sich die Experten von dem drastischen Abbau umweltschädlicher Subventionen.

Verwendung von fossilen Energieträgern bis 2045 befristen
Um Fehlinvestitionen und Entschädigungsansprüche von Privaten gegen die Gemeinschaft der Steuerzahlenden (wie beim Kohleausstieg) zu vermeiden, soll die Verwendung von fossilen Energieträgern in allen Bereichen der Volkswirtschaft auf den 1. Januar 2045 gesetzlich befristet werden. Wird 2022 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, bleiben allen Beteiligten 22 Jahre Zeit für Abschreibungen und Anpassungen.

Energie

Da eine Elektrifizierung der anderen Sektoren und die Produktion von Wasserstoff grosse CO₂-freie Strommengen erfordern, schlagen die drei Organisationen ein breites Bündel von Massnahmen vor, mit dem ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien gelingen kann. Deren Anteil am Stromverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 70 Prozent steigen. Mit konkreten Gesetzesvorschlägen wird aufgezeigt, wie für Windenergieanlagen zusätzliche Flächen verfügbar gemacht werden können, die Genehmigungsverfahren gestrafft und der Zielkonflikt mit den Belangen des Artenschutzes durch Schutzabstände gegen Vogelschlag konstruktiv aufgelöst werden kann. Darüber hinaus soll auch der Bau von Offshore-Anlagen forciert und die Erzeugung von Solarenergie in Freiflächenanlagen gestärkt werden. Für Neubauten und Dachsanierungen soll die Errichtung von Solaranlagen zum verbindlichen Standard werden.

Des Weiteren schlagen die drei Thinktanks einen nationalen CO₂-Mindestpreis für den Stromsektor vor. Dieser solle den CO₂-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels nach unten absichern, 2025 bei 50 Euro starten und bis 2030 auf mindestens 65 Euro steigen. Baake: „Damit wird die Kohleverstromung bis 2030 beendet.“

Verkehr

Mit einem Kanon aufeinander abgestimmter Massnahmen wollen die Klimaexperten den Bestand an Elektro-Pkw bis 2030 auf mindestens 14 Millionen steigern. Erreicht werden soll dies unter anderem mit einer Umgestaltung der Kfz-Steuer, die eine deutliche Lenkungswirkung in Richtung Elektro-Pkw entfaltet. Zudem wird empfohlen, im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung anfallende klimaschädliche Subventionswirkungen bei Verbrennerfahrzeugen zu beseitigen.

Entlastungen emissionsfreier Fahrzeuge sowie Belastungen für Verbrenner-Lkw bei der Lkw-Maut, die Beschleunigung des bedarfsgerechten Ausbaus der Ladeinfrastruktur und eine Verschärfung der CO₂-Flottengrenzwerte in der EU sollen die Elektrifizierung von Lkw voranbringen.

Zu den weiteren Massnahmen zählen der Ausbau des Eisenbahnnetzes und die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs. Ziel ist hier eine Verdopplung der Fahrgastzahlen und ein Anteil der Schiene am gesamten Güterverkehr von 25 Prozent. Darüber hinaus soll der Bundesverkehrswegeplan an die Erfordernisse eines klimaneutralen Deutschlands im Jahr 2045 angepasst werden. Vorrang soll die Substanzerhaltung der Verkehrsinfrastruktur und der Ausbau des Schienennetzes bekommen. Finanzielle Privilegien des Luftverkehrs sollen beseitigt, die Sätze der Luftverkehrsabgabe auf das Niveau des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent angehoben werden.

Darüber hinaus schlagen die Organisationen die Einführung flächendeckender Höchstgeschwindigkeiten vor: 130 km/h auf Bundesautobahnen, 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts mit der Möglichkeit für Kommunen, in Ausnahmefällen abweichend Tempo 50 anordnen zu können.

Industrie

Für den Industriebereich empfehlen die drei Thinktanks, klimaneutrale Technologien in der Grundstoffindustrie zu fördern. Dazu sollen Klimaschutzverträge in Form von Carbon Contracts for Difference (CCfD) gesetzlich eingeführt werden, mit denen die Differenzkosten zwischen der klimaneutralen Technologie und den am Markt erzielbaren Erlösen finanziert werden.

Als weitere Instrumente für industriellen Klimaschutz werden Sonderabschreibungen, Investitionszuschüsse und eine Reform der Netzentgelte genannt. Mit einer Kreislaufwirtschaftsstrategie würde die CO₂-intensive Primärproduktion von Grundstoffen sowie die Abfallverbrennung reduziert und Ressourcen- und Kohlenstoffkreisläufe geschlossen werden. Zur Kompensation nicht vermeidbarer Restemissionen in Produktionsprozessen (maximal 5 Prozent) halten die drei Thinktanks die Entwicklung einer Strategie für die Abscheidung und Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and Storage, CCS) für erforderlich.

Gebäude

Für Neubauten soll ab 2024 der Einbau fossiler Heizungsanlagen nicht mehr zulässig sein. Für wesentliche Umbauten von Bestandsgebäuden werden erhöhte energetische Anforderungen gesetzlich festgelegt. Den klimaneutralen Neubau und die klimaneutrale Gebäudesanierung wollen die Klimaexperten jährlich mit zwölf Milliarden Euro fördern.

Die steigenden CO₂-Kosten sollen ab 2023 nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen, um so Vermietenden einen Anreiz zur energetischen Sanierung und Umstellung auf CO₂-freie Heizsysteme zu geben. Die Modernisierungsumlage bei energetischer Sanierung soll auf 1.5 Prozent abgesenkt werden. Fördermittel müssen zukünftig nicht mehr von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden und verbleiben so beim Gebäudeeigentümer (Drittelmodell). Sowohl klimapolitisch als auch sozialpolitisch gilt: Strompreis runter, CO₂-Preis rauf – und die höheren CO₂-Kosten nicht auf die Mieterinnen und Mietern abwälzen, sondern als Anreiz bei den Vermietenden belassen.

Als weitere Instrumente im Gebäudesektor nennen die Klimaorganisationen die Verbindlichkeit kommunaler Wärmeplanung, die Förderung serieller Sanierung und Anreize für den Einsatz von Wärmepumpen.

Die Sanierungswelle lostreten, Wärmepumpen in die Ein- und Mehrfamilienhäuser und in den Ballungsgebieten die grüne Nah- und Fernwärme ausbauen – das sind die Grundpfeiler der Klimapolitik für den Gebäudesektor.

Landwirtschaft

Im Landwirtschaftsbereich soll auf einzelbetrieblicher Ebene eine Nährstoffbilanzierung eingeführt werden, um Bilanzüberschüsse zu begrenzen. Mineralischer Stickstoff soll zukünftig besteuert werden. Ausserdem soll die Privilegierung tierischer Produkte bei der Umsatzsteuer beendet und in einem breit angelegten Verständigungsprozess eine Zukunftsperspektive für die Nutztierhaltung mit einem verringerten Tierbestand und deutlich weniger Düngeeinsatz erarbeitet werden. Zukünftig soll gelten: weniger Tiere, mehr Tierwohl, stabile Einkommen, gute Ernährung.

Da landwirtschaftlich genutzte Moore für einen Grossteil der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft verantwortlich sind, fordern die drei Thinktanks die Entwicklung einer Moorschutzstrategie. Deren Ziel müsse die weitgehende Wiedervernässung bis 2045 und eine klimaschonende, wirtschaftliche Nutzung der wiedervernässten Moore sein.

Politikinstrumente für ein klimaneutrales Deutschland - Impuls >>

Text: Agora Energiewende

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