Diesen gleichgestellt sind Fahrzeuge, die mit einer anderen, gleichwertigen CO2-neutralen Technologie betrieben werden.
Fossil nur in begründeten Fällen möglich
Die Anschaffung von Fahrzeugen mit fossilen Treibstoffen bleibt in begründeten Fällen weiterhin möglich, insbesondere dort, wo noch keine Elektrofahrzeuge verfügbar sind, die den Anforderungen genügen. Für Ausnahmen ist eine Bewilligung des jeweils zuständigen Generalsekretariats der Departemente notwendig.
Die Bundesverwaltung verfügt zurzeit insgesamt über rund 1500 zivil immatrikulierte Fahrzeuge. Davon sind heute rund 40 rein elektrisch betrieben. Pro Jahr werden zwischen 150 und 200 Verwaltungsfahrzeuge beschafft, davon waren im Jahr 2019 neun Fahrzeuge rein elektrisch betrieben.
- Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen >>
- Erläuterungen zur Änderung der Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen >>
Text: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
1 Kommentare
Ein weiser Entscheid; insbesondere auch, dass die Frage "Batterie" oder "Brennstoffzelle" offen gelassen wurde.