In einem aktuellen Fall, den die ElCom soeben abgeschlossen hat, ging es um den Verdacht, dass Dienstleistungen an Dritte im Markt zu tieferen Preisen zu Lasten der Netzkosten erbracht wurden. Auf der Basis von Stichproben wurden Buchhaltungsbelege, vorgenommene Kostenzuordnungen, Verrechnungen und Entlastungen der Netzkosten überprüft. Dabei konnten keine Hinweise auf eine unerlaubte Quersubventionierung zu Lasten des Netzbetriebes festgestellt werden. Aus diesem Grund hat die ElCom darauf verzichtet, gegen dieses Unternehmen ein Verfahren einzuleiten. Die ElCom wird auch weiterhin ein Augenmerk auf die Einhaltung des Quersubventionierungsverbots durch die Energieversorgungsunternehmen legen.
Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)
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1 Kommentare
Kurzzusammenfassung also:
1.) Es gibt ein Quersubventionierungsverbot (ich verstand die Schlagzeile zunächst so, dass dessen Einführung erst geprüft wird).
2.) Es wird offensichtlich eingehalten.
Fazit: Alles bestens!