Hermann Albers: „Um den im Gesetzentwurf genannten Zubau von 31.3 GW bis 2030 zu realisieren, braucht es eine Umsetzung der Aufgabenliste Wind an Land.“ ©Bild: BWE

EEG-Novelle 2021: Einige Weichen richtig gestellt, andere Signale bleiben auf Rot

(PM) Der Präsident des deutschen Bundesverbands Windenergie (BWE), Hermann Albers, nimmt Stellung zum Referentenentwurf für die EEG-Novelle 2021: „Die (deutsche) Bundesregierung hat geliefert. Der Entwurf für die EEG Novelle 2021 liegt vor. Auch wenn die offizielle Verbändebeteiligung nach wie vor auf sich warten lässt, können wir uns nun mit den Vorstellungen der Bundesregierung auseinandersetzen. Die Basis bilden dafür unsere im Juni veröffentlichten Forderungen für eine Novelle.


Das 140 Seiten umfassende Gesetzespaket stellt einige Weichen richtig, andere Signale bleiben auf Rot. Dann gibt es Regelungen, die der Energiewende entgegenstehen und grosse Leerstellen. Trotzdem: Die Bundesregierung scheint zu erkennen, dass die Energiewende an Dynamik gewinnt und es zum deutlichen Zubau erneuerbarer Energien keine Alternative mehr gibt. Es ist ein wichtiges Signal, dass 65 % Erneuerbare bis 2030 nun ebenso im Gesetz stehen wie das Ziel der Treibhausneutralität bis 2050.

Im öffentlichen Interessse
§ 1 stellt auch fest, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Ein wichtiger Schritt. Die Zubauziele in § 4 und § 28 halten wir für insgesamt zu niedrig. Sie basieren auf der irritierenden Annahme, dass der Stromverbrauch trotz zusätzlicher Nachfrage aus Mobilität, Wärme und Industrie bis 2030 sinken wird. Das Gegenteil ist der Fall, stellen nicht nur der BEE (deutscher Bundesverband Erneuerbare Energie), sondern auch das EWI (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln) fest. Um den im Gesetzentwurf genannten Zubau von 31.3 GW bis 2030 zu realisieren, braucht es zudem eine Umsetzung der Aufgabenliste Wind an Land. Hier sieht sich das BMWi (deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) auf einem guten Weg, wir sehen bisher wichtige Genehmigungshemmnisse nicht beseitigt (siehe ee-news.ch vom 28.8.20 >>).

Schwere Brocken
Zwei schwere Brocken wirft uns die Bundesregierung vor die Füsse, die geeignet sind, die guten Ansätze im Gesetz zu konterkarieren: Bei der Berechnung der Marktprämie will man vom Monatsmittelwert auf den Jahresmittelwert umstellen (§ 28). Die Behauptung, dies leiste einen Beitrag die Einspeisung mehr dem wirtschaftlichen Rahmen anzupassen, ist schlicht falsch. Stattdessen droht zusätzliche Bürokratie. Noch problematischer: Die Sechsstundenregel im § 51 wird verschärft. Künftig soll die Vergütung ausgesetzt werden, wenn der Spotmarktpreis in 15 aufeinanderfolgenden Minuten negativ ist. Wir fordern die Abschaffung des § 51, denn er erschwert die Finanzierung von Windenergieprojekten von Jahr zu Jahr mehr. Die nun geplante Verschärfung ist das Gegenteil von Hemmnisabbau. Es drohen neue Unsicherheiten für den Markt. Für die finanzierenden Banken wird es immer schwieriger Abschätzungen zu treffen.

Zudem: Wir sehen steigende Zeiten negativer Preise, auch weil konventionelle Kraftwerksleistung auf negative Strompreise nicht reagiert. Im Jahr 2019 fuhren zwischen 19‘000 MW und 29‘00 MW an konventioneller Kraftwerksleistung durch negative Strompreise durch. Im Mittel waren 22‘500 MW mit erheblichen CO2 Emissionen am Netz. So sollte der Vorrang für Erneuerbare und Klimaschutz nicht aussehen! Zudem entsteht damit ein volkswirtschaftlicher Schaden. Wer Erneuerbare in die Verantwortung nehmen will, muss deshalb zunächst die konventionelle Restlast anpacken.

Leerstelle Repowering
Eine Leerstelle hat der Entwurf beim Thema Weiterbetrieb und Repowering. Der BWE hat dazu Vorschläge unterbreitet (siehe ee-news.ch vom 2.7.20 >>). Es braucht im EEG ein Signal für eine klare Repoweringstrategie, die auf die Sicherung der Bestandsflächen fokussiert und im Übergang den Weiterbetrieb absichert.
[…]
Die EEG-Novelle 2021 ist ein erster Baustein, um die Energiewende unumkehrbar zu machen. Wir kämpfen in den nächsten Wochen dafür, die Steine und Barrieren aus dem Weg zu räumen. In dieser Novelle angelegt ist eine grosse Evaluation in 2023. Dann mit einer neuen Bundesregierung. Die erneuerbaren Energien bilden den Kern der modernen CO2-freien Energiewirtschaft. Wir übernehmen Verantwortung. Die Windenergie als Masseträger ist ganz vorn mit dabei. Jetzt gilt: Gemeinsam anpacken und selbstbewusst nach vorn gehen.“

Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2021 >>

BWE Positionspapier: Empfehlungen und Forderungen für eine Novelle des EEG >>

BWE Massnahmenplan Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach 20 Jahren (07/2020) >>

Kommentar: Hermann Albers, Präsident des Deutschen Bundesverbands Windenergie (BWE)

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert