Der Windkraftausbau muss endlich gesetzlich als ‚im öffentlichen Interesse‘ verankert werden, um anderen wichtigen Infrastrukturmassnahmen gleichgestellt zu werden. ©Bild: Greenpeace Energy

Elemente für ein eigenes Windenergie-an-Land-Gesetz, das Planungssicherheit geben soll. ©Bild: Greenpeace Energy

Investitionsbeschleunigungsgesetz: Ein Energiewende-Turbo ist dieses Gesetz noch lange nicht!

(PM) Die deutsche Bundesregierung hat am 12. August das sogenannte Investitionsbeschleunigungsgesetz, beschlossen, in das kurzfristig auchMassnahmen für einen schnelleren Ausbau der Windenergie eingeflossen sind. Das neue Gesetz sieht vor, dass Klagen gegen neue Windenergieanlagen nicht mehr wie bisher zum Baustopp führen, bis ein Gericht eine rechtskräftige Entscheidung gefällt hat. Zudem soll der Klageweg bei Windprojekten künftig auf eine Instanz verkürzt werden. Es kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy:


„Ob die jetzt auf den Weg gebrachte Verfahrens-Beschleunigung tatsächlich den Windenergieausbau voranbringt, muss sich erst noch erweisen: Statistisch ist schwer zu erfassen, wie viele der aktuell in der Luft hängenden Windenergie-Projekte davon tatsächlich profitieren würden. Tatsächlich könnten durch die Beschleunigung auch neue Risiken für Projektierer entstehen – wenn nämlich beklagte Projekte zwar fertig gebaut sind, aber dann im Gerichtsurteil negativ beschieden und schlimmstenfalls rückgebaut werden müssten. Auch bleibt abzuwarten, ob die künftig direkt zuständigen Oberverwaltungsgerichte kapazitätsmässig entsprechend ausgestattet sind, um die anstehenden Verfahren zügig abzuarbeiten.

Windkraftausbau muss als „im öffentlichen Interesse‘ verankert werden
Der ‚Energiewende-Turbo‘, den wir zum Erreichen der Klimaziele in den kommenden Jahren dringend benötigen, ist diese Regierungsinitiative auch deshalb nicht. Den Turbo aber muss Minister Altmaier schnell einlegen – am besten über ein eigenes Windenergie-an-Land-Gesetz –, sonst bleiben seine jüngsten selbstkritischen Einlassungen zur Klimapolitik Lippenbekenntnisse. Der Windkraftausbau muss endlich gesetzlich als ‚im öffentlichen Interesse‘ verankert werden, um anderen wichtigen Infrastrukturmassnahmen gleichgestellt zu werden (siehe ee-news.ch vom 15.5.20>>). Und wir brauchen klar definierte Flächen- oder Ausbauvorgaben in den Ländern. Nur ein Gesamtkonzert an klugen Massnahmen bringt den nötigen Windenergieausbau wieder auf Spur. Der Deutsche Bundestag, der im Herbst über das Investitionsbeschleunigungsgesetz abstimmen soll, muss diese Schritte nachfordern.“

Rechtsgutachten von Roda Verheyen zum Windkraftausbau >>

Zusammenfassung zum Rechtsgutachten Windkraftausbau >>

Text: Greenpeace Energy eG

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