Spätestens am 31. Dezember 2022 erlischt in Deutschland die Berechtigung zum Leistungsbetrieb zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität.

Deutschland: Block 2 von AKW Philippsburg geht Ende 2019 vom Netz

(PM) Der zweite Block des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg geht spätestens zum 31.Dezember 2019 endgültig vom Netz. Damit wird ein weiterer Schritt des 2011 gesetzlich beschlossenen Atomausstiegs vollzogen. Spätestens Ende 2022 wird das letzte deutsche AKW vom Netz gehen.


Die deutsche Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Atomausstieg macht unser Land sicherer. Und er hilft, radioaktiven Abfall zu vermeiden, der 30‘000 künftige Generationen belastet. Im Vergleich zur Laufzeitverlängerung von 2010 vermeidet der 2011 beschlossene Atomausstieg radioaktive Abfälle in einer Grössenordnung von rund 500 Castor-Behältern. Der Atomkonsens steht felsenfest, der Atomausstieg geht planmässig voran. Gerade in Zeiten, in denen einzelne die Atomkraft als vermeintlichen Klima-Retter propagieren, ist es wichtig zu betonen: Die Atomkraft löst kein einziges Problem, aber sie schafft neue Probleme für eine Million Jahre. Der Atomkonsens bietet der deutschen Energiewirtschaft seit acht Jahren Verlässlichkeit und Planbarkeit. Er ist auch die Grundlage, um zu einer tragfähigen Lösung der Endlagerfrage zu kommen.“

Block 1 bereits 2011 abgeschaltet
Am Standort des Atomkraftwerks Philippsburg wurden zwei Kraftwerksblöcke errichtet. Block 1 wurde bereits im Jahr 2011 endgültig abgeschaltet und hat im Jahr 2018 eine erste Stilllegungs-und Abbaugenehmigung erhalten. Block 2 ging Mitte der 1980er Jahre in Betrieb, hat bereits am 17. Dezember 2019 eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erhalten und wird nun spätestens zum Jahresende abgeschaltet.

Ende 2022 geht das letzte AKW vom Netz
Das Atomgesetz sieht vor, dass nach der Abschaltung von Block 2 des Atomkraftwerks Philippsburg für die verbliebenen Atomkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf spätestens am 31. Dezember 2021 sowie Isar 2, Emsland und Neckarwestheim II spätestens am 31. Dezember 2022 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt.

Text: Deutsches Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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