Aufteilung der Gelder aus dem Netzzuschlagsfond für die einzelnen Technologien. Grafik: BFE

BFE: Dank steigender Preise stehen mehr Mittel für den Abbau der Wartelisten zur Verfügung

(ee-news.ch) 2018 förderte der Bund rund 8500 Anlagen zur Stromproduktion aus Erneuerbaren neu. Dank steigender Marktpreise und des höhreren Netzzuschlags stehen 2019 mehr Mittel zur Verfügung, so dass die Wartelisten deutlich abgebaut werden sollen: die KLEIV auf einenhalb Jahre, die GREIV von 6 auf 2-3 Jahre. Auch für Investitionsbeiträgen für die Kleinwasserkraft können 2019 mehr Mittel gesprochen werden. Für 2018 hat das BFE für die Grosswasserkraft CHF 110 Mio. sogenannte „Marktprämien“ gesprochen. (Texte en français >>)


Einmalvergütung für kleine P
V-Anlagen (KLEIV) < 100 kW
Anfang 2018 befanden sich 15'000 Anlagen auf der Warteliste der KLEIV. Im Verlauf des Jahres wurden pro Monat durchschnittlich rund 700 PV-Anlagen neu angemeldet. Bis Ende des Jahres wird die KLEIV an rund 6'800 dieser Anlagen ausbezahlt, insgesamt 178 Millionen Franken.

Ausblick 2019: Bis Ende 2019 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt, die ihr vollständiges Gesuch bis 30. Juni 2018 eingereicht haben. Das betrifft rund 13'500 Anlagen mit einer Leistung von etwa 260 MW. Die Wartezeit bis zur Auszahlung der KLEIV für Betreiber, die ihr Gesuch Ende 2018 einreichen, beträgt rund eineinhalb Jahre. Das Fördervolumen beträgt 100 Millionen Franken.

Einmalvergütung für grosse PV-Anlagen (GREIV) > 100 kW
Anfang 2018 befanden sich 4400 Anlagen auf der Warteliste der GREIV. Bis Ende des Jahres werden 292 Antragsteller eine GREIV-Zusicherung erhalten. Dies entspricht einem Fördervolumen von insgesamt 22 Millionen Franken.

Ausblick 2019: Bis Ende 2019 erhalten voraussichtlich alle Anlagenbetreiber eine GREIV-Zusicherung, die ihr Gesuch bis 30. September 2013 eingereicht hatten. Das betrifft rund 605 realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 172 MW und 1073 nicht realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 330 MW. Die Zusicherungen werden im ersten Quartal 2019 ausgestellt. Durch den beschleunigten Abbau kann die Wartefrist halbiert werden. Projektanten, die sich Ende 2018 für die GREIV anmelden, müssen voraussichtlich 2 bis 3 Jahre (bislang 6 Jahre) auf die Zusicherung warten. Das Fördervolumen beträgt 150 Millionen Franken.

KEV für Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft, Biomasse und Geothermie
2018 wurden insgesamt 230 Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Bei den Photovoltaikanlagen wurde die Warteliste bis zu den Anlagen abgebaut, die sich bis und mit 11. Januar 2012 angemeldet hatten.

Ausblick 2019: Die steigenden Strommarktpreise ermöglichen einen wesentlichen Abbau der Warteliste (siehe Kasten). Baureife oder bereits realisierte Anlagen, welche die vollständigen Unterlagen bis zum 31. Dezember 2017 bei Swissgrid eingereicht hatten, werden im Juli 2019 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Es handelt sich dabei um 57 Biomasse-, 79 Kleinwasserkraft- und 2 Windkraftanlagen. Ebenfalls im Juli 2019 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden 222 Photovoltaikanlagen ab 100 kW (total 75 MW), die bis und mit 30. April 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Einspeisevergütung ausgeübt hat. 

Investitionsbeiträge für Biomasse
Seit Anfang Jahr können Investitionsbeiträge für stromproduzierende Klärgas- und Kehrichtverbrennungsanlagen sowie für Holzkraftwerke beantragt werden. 2018 wurden bislang 18 Anträge gestellt, davon wurden bereits 10 Anträge im Umfang von 1.4 Millionen Franken positiv beurteilt.

Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraft (300 kW bis 10 MW)
Seit Anfang Jahr können Investitionsbeiträge für erheblich erweiterte und erneuerte Kleinwasserkraftwerke beantragt werden. 2018 wurden bislang 22 Anträge gestellt. Bis Ende des Jahres können voraussichtlich Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 13 Millionen Franken erteilt werden. Das Fördervolumen 2019 wird auf 50 Millionen Franken erhöht, sodass die bereits eingereichten Anträge sowie die ab 2019 hinzukommenden Anträge berücksichtigt werden können.

Informationen zu den Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftanlagen sowie zur Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke folgen in separaten Medienmitteilungen bis Ende Jahr.


BFE: 101 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft
(BFE) Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken können in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen müssen (siehe ee-news.ch vom 9.11.18). Die Marktprämien 2018 von max. 1. Rp. pro kWh gehen an 24 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund CHF 101 Mio für 13.5 Mrd. kWh oder 37.02% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2017. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr vollständig ausgeschöpft.


Wie werden die Fördermassnahmen finanziert?
Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden (siehe Grafik in der Beilage). Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich an den Produktionskosten der Anlagen. Bei tiefen Marktpreisen müssen daher mehr Fördermittel aufgewendet werden. Bei höheren Marktpreisen braucht es für die gleiche Anzahl von Anlagen weniger Fördermittel; entsprechend können mehr Anlagen gefördert werden.

Text: ee-news.ch, Bundesamt für Energie

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