Bei anschliessendem Vertragsabschluss mit der Stiftung KliK bis und mit 2030 fallen während der gesamten Vertragslaufzeit weder Validierungs- noch Verifizierungskosten für den Projekteigner an. Der fixe Preis von 100 Fr. pro substituierte Tonne CO2 macht die Förderung planbar, aktuell heisst das für die substituierte Wärme aus Erdgas. 2.0 Rp/kWh, für Heizöl 2.6 Rp./kWh.
Gefördert werden können Wärmeverbünde mit neuen Leitungen (kalt, warm oder Dampf), welche bei bestehenden Feuerungen fossile Energien durch folgende erneuerbare Energiequellen oder Abwärme ersetzen:
- Abwasserwärme
- Wärmepumpen mit See-/Grund-/Trinkwasser
- Biomasse (Holzschnitzel oder -Pellet)
- KVA-Abwärme
- Industrielle Abwärme
- Erweiterungen von bestehenden Wärmeverbünden
Der Einsatz von Öl- oder Gaskessel zur Deckung der Spitzenlast ist erlaubt. Nicht mitgezählt werden Wärmelieferungen an Neubauten.
Wichtig: Die Eingabe muss vor Vergabe von Werkverträgen erfolgen.
Weitere Informationen über das Programm und die der kostenlosen Vorprüfung >>
Text: InfraWatt
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