Der Bundesrat wird sich voraussichtlich gegen Ende 2018 dazu äussern, ob das Entsorgungsprogramm seine Zwecke erfüllt und allenfalls Auflagen für das nächste Programm - welches bis zum Jahr 2021 eingereicht werden muss - formulieren.

BFE: Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm 2016 liegen vor

(BFE) Ende 2016 hatte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) beim Bundesamt für Energie (BFE) das Entsorgungsprogramm 2016 eingereicht. Dazu haben das BFE, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) Stellungnahmen verfasst. Diese wurden heute auf Internet publiziert. Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2018 über das Entsorgungsprogramm befinden. (Texte en français >>)


Das ENSI und das BFE kommen bei ihrer Prüfung zum Schluss, dass die Nagra mit dem Einreichen des Entsorgungsprogramms 2016 den gesetzlichen Auftrag der Entsorgungspflichtigen erfüllt hat. Die vom Bundesrat im Jahr 2013 gemachten Auflagen zum Entsorgungsprogramm 2016 (siehe Medienmitteilung vom 28.08.2013) wurden grösstenteils umgesetzt. BFE, ENSI und KNS empfehlen in ihren Stellungnahmen weitere Auflagen im Hinblick auf das Entsorgungsprogramm 2021.

Bundesrat äussert sich Ende 2018 zum Entsorgungsprogramm
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verzichtet auf die Durchführung einer Vernehmlassung zum Entsorgungsprogramm, da dieses kein Bundesvorhaben sondern ein technisches Programm der Entsorgungspflichtigen ist, das von den Bundesbehörden überprüft und überwacht wird. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich gegen Ende 2018 dazu äussern, ob das Entsorgungsprogramm seine Zwecke erfüllt und allenfalls Auflagen für das nächste Programm - welches bis zum Jahr 2021 eingereicht werden muss - formulieren.


Das Entsorgungsprogramm
Das Kernenergiegesetz verlangt von den Entsorgungspflichtigen ein Entsorgungsprogramm. Dieses muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Das Entsorgungsprogramm zeigt die notwendigen Arbeiten für den Bau, Betrieb bis zum Verschluss der Tiefenlager auf. Es bietet einen Überblick, wie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und die sichere Tiefenlagerung erfolgen sollen. Das Entsorgungsprogramm nimmt keine Entscheide vorweg, die im Rahmen der laufenden Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager oder in den späteren Bewilligungsverfahren getroffen werden.

Das Entsorgungsprogramm liefert u. a. Angaben zu Herkunft, Art und Menge der in der Schweiz zu entsorgenden radioaktiven Abfälle, zeigt wieviel Kapazität für die Zwischenlagerung benötigt wird und wie die geologischen Tiefenlager realisiert werden. Das Entsorgungsprogramm wird von den zuständigen Bundesstellen geprüft. Es muss durch den Bundesrat genehmigt werden, der allfällige Auflagen verfügen kann. Der Bundesrat erstattet dem Parlament regelmässig Bericht über das Programm. Zusammen mit dem Entsorgungsprogramm 2016 hat die Nagra einen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsplan (RD&D-Plan) als Referenzbericht eingereicht. Darin werden Zweck, Umfang, Art und zeitliche Abfolge der zukünftigen Forschungsaktivitäten sowie der Umgang mit offenen Fragen dokumentiert.


Stellungnahmen >>

Text: Bundesamt für Energie

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