Jetzt den Sicherheitszuschlag senken zu wollen, ist wie wenn man angesichts des Lochs in der AHV die AHV-Beiträge von Arbeitgebern und -nehmerInnen reduzieren würde. Das macht keinen Sinn!

SES: Stilllegungs- und Entsorgungskosten - Sicherheitszuschlag muss beibehalten bzw. erhöht werden

(PM) Das UVEK hat die definitive Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten festgelegt. Die SES begrüsst den Entscheid, auf die von der Stenfo-Verwaltungskommission vorgeschlagenen Kostenreduktionen zu verzichten (siehe ee-news.ch vom 12.4.18>>). Nicht geäussert hat sich das UVEK jedoch zum Sicherheitszuschlag, der laut Vorschlag der Stenfo-Verwaltungskommission ebenfalls reduziert werden soll. Die SES lehnt dies entschieden ab und fordert den Bundesrat bei den Entsorgungskosten eine Erhöhung des Zuschlags auf 100%.


Die SES teilt die Meinung des UVEK, wonach die Kostenreduktionen für die Chancen Rückbauziel «braune Wiese», ein «Kombilager» sowie eine Reduktion der Abgeltungen nicht gerechtfertigt sei. Sie hätten zu einem tieferen Soll in den Fonds geführt. Damit hätten das gesetzlich vorgesehene Stilllegungsziel grüne Wiese und der nach wie vor sehr realistische Bau zweier Einzellager für radioaktive Abfälle nicht mehr finanziert werden können. Eine Reduktion der Abgeltungen hätte die Akzeptanz des Tiefenlagers in den Regionen weiter verringert.

Kostensteigerungen halten an – Risiken bleiben ungedeckt
Unklar bleibt die Zukunft des Sicherheitszuschlags. Hierzu hat sich das UVEK nicht geäussert. Die Stenfo-Verwaltungskommission schlägt eine Reduktion von 30% auf 5% (Stilllegung) bzw. von 30% auf 12.5% (Entsorgung) vor. Die derzeitige Entwicklung verläuft jedoch in die andere Richtung: Die Kostensteigerungen bei den Stilllegungs- und Entsorgungskosten zeigen ungebremst nach oben. Die bestehenden Haftungsinstrumente gemäss Art. 77 ff. KEG sind zunehmend in Frage gestellt. Dazu kommen eine Reihe von Finanzierungsrisiken, wie eine ungenügende Entwicklung am Finanzmarkt, die bisher in den Kostenprognosen nicht abgedeckt sind.

Erhöhung des Sicherheitszuschlags ist nötig
Das Risiko für Bund und Steuerzahlende, dereinst fehlende Mittel in die Fonds nachschiessen zu müssen, erhöht sich damit weiter. Nils Epprecht, SES-Projektleiter Strom&Atom, stellt fest: «Jetzt den Sicherheitszuschlag senken zu wollen, ist wie wenn man angesichts des Lochs in der AHV die AHV-Beiträge von Arbeitgebern und -nehmerInnen reduzieren würde. Das macht keinen Sinn!». Damit das Risiko vor weiteren Kostensteigerungen weiterhin so begrenzt werden kann, wie bei der Einführung des Sicherheitszuschlags 2013 angedacht, ist der Sicherheitszuschlag bei den Stilllegungskosten bei 30% zu erhalten und bei den Entsorgungskosten auf 100% zu erhöhen.

Kostenstudie 2016
Die Kostenstudie 2016 (KS16) ist Basis für die Bemessung der Beiträge in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) für die nach der Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten der Schweizer Atomkraftwerke (AKW). Die KS16 wurde im Dezember 2016 publiziert. Die SES warnte im Mai 2017 nach einer ersten Überprüfung vor einem hohen Risiko für Bund und Steuerzahlende, dereinst Geld nachschiessen zu müssen. Die Stenfo-Verwaltungskommission veröffentlichte ihrerseits im Dezember 2017 einen zusammenfassenden Überprüfungsbericht und schlug darauf basierend die Höhe der Beiträge in die Stenfo vor.

Text: Schweizerische Energie-Stiftung

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