Schacht Konrad 2: Beginn des Ausbaus der Umladestation. Bild: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

BGE: Fertigstellung von Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle verzögert sich um über 4 Jahre

(BGE) Die Fertigstellung des Endlagers Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Salzgitter im deutschen Bundesland Niedersachsen wird sich um viereinhalb Jahre verzögern. Die deutsche Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als neue Betreiberin hat auf Bitte des deutschen Bundesumweltministeriums im September 2017 ein Gutachten in Auftrag gegeben, um schon im Vorgriff auf die Verschmelzung mit der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) am 20. Dezember 2017 Klarheit über den Stand des Bauprojektes zu bekommen.


Bis zur Neuorganisation war das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Bauherr, die DBE Betriebsführerin in der Umsetzung. Beide waren durch einen 1984 zum Bau von Endlagern geschlossenen unkündbaren Kooperationsvertrag verbunden, über dessen Auslegung es vielfach verschiedene Auffassungen gab.

Fertigstellung im ersten Halbjahr 2027
Im Gutachten des TÜV Rheinland sind nun erstmals alle Informationen über die bisherigen Organisationen hinweg auf ihre Terminrelevanz hin untersucht worden. Die TÜV-Gutachter haben die Ungewissheiten bei der Errichtung des Endlagers bewertet und zudem Optimierungsmöglichkeiten herausgearbeitet, die sich unter anderem durch die Neuorganisation ergeben. Demnach ist mit einem Fertigstellungstermin im ersten Halbjahr 2027 zu rechnen. Bei der Schachtanlage Konrad handelt es sich um das erste nach dem Atomgesetz genehmigte Endlager in Deutschland. Daher ist die Dauer der atomrechtlichen Vorprüfverfahren in der Terminabschätzung konservativ berücksichtigt worden. Die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), überprüft laufend die Planungsunterlagen für die Bereiche des Endlagers, in denen die Abfälle dann eingelagert werden sollen.

Weiterhin ist bei einer Reihe von Altverträgen, die teilweise noch vor 1990 abgeschlossen worden sind, inzwischen die Umsetzung zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern umstritten. Teilweise lassen sich diese Konflikte nur durch eine Neuausschreibung lösen. Einige Bauverträge, die für das Gesamtprojekt zeitrelevant sind, sind noch nicht abgeschlossen. Auch diese Ungewissheit ist im neuen Zeitplan bewertet worden.

Unklare Aufteilung von Aufgaben, Verantwortung und Befugnissen
Andererseits sehen die Gutachter auch Möglichkeiten zur Optimierung, deren terminliche Auswirkungen noch nicht in die Abschätzung des Zeitplans einbezogen sind. Die in der Vergangenheit unklare Aufteilung von Aufgaben, Verantwortung und Befugnissen zwischen BfS und DBE ist durch die Zusammenführung der Kompetenz in der BGE beendet worden. „Wir sind überzeugt davon, dass wir die Ungewissheiten, die sich aus der schwierigen Konstellation in der Vergangenheit ergeben haben, in der BGE in den Griff bekommen“, sagt die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Ursula Heinen-Esser.

Derzeit wird überprüft, ob die Errichtung durch eine Veränderung der Arbeitsorganisation, beispielsweise ein Mehrschicht-System auch über Tage, beschleunigt werden kann. Ein besseres Projektmanagement ermöglicht eine schnellere Reaktion auf eventuelle Probleme, die in Zukunft noch auftreten können. „Wir lernen aktuell schon viel voneinander und können Arbeitszeit, die in der Vergangenheit für die Überwachung des Kooperationsvertrags gebunden war, viel effizienter für die Errichtung des Endlagers nutzen“, sagt der Technische Geschäftsführer Dr. Thomas Lautsch.

Internen Arbeitsabläufe zu vereinfachen und zu verkürzen
Seit der Verschmelzung arbeiten mehrere Arbeitsgruppen in der BGE daran, die internen Arbeitsabläufe zu vereinfachen und zu verkürzen. Die BGE baut ein eigenes Prozessmonitoring auf. Auch das Projektrisikomanagement wird aktuell überprüft. Im Koalitionsvertrag ist die Errichtung eines zentralen Bereitstellungslagers vorgesehen. Das kann den logistischen Ablauf der Einlagerung zudem verbessern. Darüber hinaus kann mit einem Zwei-Schicht-Betrieb bei der Einlagerung die Gesamtbetriebszeit verkürzt und ein Teil der Verzögerung so wieder ausgeglichen werden.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sucht einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und baut das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die BGE hält das Endlager Morsleben bis zur Stilllegung offen und plant die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums.

Text: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

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