Mit dem laufenden Verfahren droht die Stilllegung des AKW Beznau via Gericht. Um dies zu verhindern, will Bundesrätin Doris Leuthards Departement die zulässige Maximaldosis an Radioaktivität um den Faktor 100 erhöhen! Bild: Ensi/Axpo

Orientierung vom 1. Februar 2018 über die Revision der Verordnungen im Kernenergierecht. Mit Greenpeace, Trinationaler Atomschutzverband (TRAS) und Schweizerische Energie-Stiftung (SES). ©Foto: T. Rütti

Nils Epprecht, Projektleiter Strom&Atom, Schweizerische Energie-Stiftung SES. ©Foto: T. Rütti

Irène Kälin, Nationalrätin und Präsidentin Trägerverein Beznau-Verfahren. ©Foto: T. Rütti

Dipl. Inf-Ing. ETH Markus Kühni, Fachberater der Beschwerdeführenden. ©Foto: T. Rütti

Lic. iur. Martin Pestalozzi, Rechtsanwalt und Vertreter der Beschwerdeführenden. ©Foto: T. Rütti

Florian Kasser, Nuclear Campaigner, Greenpeace Schweiz. ©Foto: T. Rütti

Kernenergieverordnung: Bundesrat als Wasserträger von ENSI und Axpo

(©TR) Der Bundesrat will die AKW-Sicherheit auf Verordnungsebene dramatisch aufweichen. Damit unterwandert er ein laufendes Rechtsverfahren gegen das AKW Beznau und wird so zum Wasserträger von ENSI und Axpo. Die Umweltorganisationen verurteilen das Vorgehen aufs Schärfste. Sie forderen, auf die Revision der Verordnung zu verzichten oder zumindest den Gerichtsentscheid abzuwarten.


An einer Medienorientierung im Businesscenter vatter in Bern vom 1. Februar 2018 informierten VertreterInnen des Vereins «Beznau Verfahren». Seit 2015 stehen sie in einem Verfahren gegen das ENSI und die Beznau-Betreiberin Axpo. Ihr Standpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen bei Erdbeben im AKW Beznau falsch an. Nun sollen mit der Verordnungsrevision explizit die fraglichen Sicherheitsbestimmungen aus dem Verfahren korrigiert werden – noch vor dem Gerichtsentscheid. Denn mit dem laufenden Verfahren droht die Stilllegung des AKW Beznau via Gericht. Um dies zu verhindern, will Bundesrätin Doris Leuthards Departement die zulässige Maximaldosis an Radioaktivität um den Faktor 100 erhöhen!

100 Mal höheres Strahlenrisiko
Bei der Analyse der Verordnungsunterlagen wird klar, dass es sich bei der geplanten Teilrevision nicht einfach um eine Korrektur von angeblich «unklar formulierten Bestimmungen» handelt, wie der Bund propagiert, sondern: Sie stellt vielmehr eine massive Abschwächung der Anforderungen an die nukleare Sicherheit dar. Die Bevölkerung könnte dadurch einem 100 Mal höheren Strahlenrisiko aussetzt werden.

D
ie Spielregeln ausgerechnet jetzt ändern?
Im laufenden Verfahren gegen das AKW Beznau steht die Auslegung der Sicherheitsbestimmungen auf dem gerichtlichen Prüfstand. Dessen ungeachtet, will der Bundesrat ausgerechnet jetzt die massgebenden Spielregeln ändern. Bekommen die KlägerInnen Recht, muss das AKW Beznau vom Netz: Gemäss der Klage von Anwohnerinnen und Anwohner des AKW Beznau sowie den Organisationen Greenpeace Schweiz, Trinationaler Atomschutzverband TRAS und Schweizerische Energie-Stiftung SES erfüllt dieses AKW die geltenden Strahlenschutzanforderungen nicht. Mit den revidierten Verordnungen dürfte es wohl am Netz bleiben.

Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften

Die Konsequenzen dieser «Lex Beznau» sind beträchtlich, wie die Referenten aufzeigten: «Die Revision kommt einer massiven Abschwächung der heutigen Sicherheitsvorschriften gleich», so der Kernenergierechtsexperte und Anwalt für die Beschwerdeführenden, Martin Pestalozzi zusammen. Wörtlich: «Die von den Bundesbehörden gelieferten Begründungen für die Verordnungsänderungen sind ein schlecht getarnter Versuch, die bisher rechtlich geforderte Sicherheit massiv abzuschwächen. »

N
ichts gelernt aus Fukushima
Von einer einigermassen flächendeckenden Ordnung bleibt offenbar «nur noch ein Löchersieb». Was man sich darunter vorzustellen haben, erörterte der Fachberater Markus Kühni: «Sicherheitstechnisch wären wir zurück in den 1960er-Jahren. Selbst bei festgestellten Defiziten wie in Fukushima würde fortan die Rechtsgrundlage fehlen, ein AKW ausser Betrieb zu nehmen.» Resümierend stellte Kühni fest: «Man hat offensichtlich nichts gelernt aus Fukushima.»

Rechtsstaat soll gewahrt bleiben

«Der Bundesrat übernimmt einfach den Standpunkt des ENSI und der Betreiberin Axpo. Doch diese sind im Verfahren Partei. In einem Rechtsstaat soll das Gericht beurteilen, ob das Gesetz nach seinem Sinn und Zweck angewendet wurde», sagt Nils Epprecht, Projektleiter Strom&Atom bei der SES. Gerade bei der Risikotechnologie Atomkraft sei es wichtig, dass auch das Handeln der Atomaufsicht von einem Gericht überprüft werde.

«Bundesrat halte
dich raus!»
Nils Epprecht brachte es auf den Punkt: «Was der Bundesrat als ‹beabsichtigten Sinn› bezeichnet, ist nichts anderes als der Standpunkt des ENSI, das im Verfahren Partei ist.» Zudem geschehe dies vor allem im Interesse der Beznau-Betreiberin Axpo, was klar im Widerspruch zum möglichsten hohen Schutz der Bevölkerung stehe. Wörtlich schlussfolgerte Nils Epprecht: «Bundesrat halte dich raus! Auf die geplante Revision muss ersatzlos verzichtet werden. Das Urteil der Gerichte ist abzuwarten.»

Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität

Irène Kälin, Nationalrätin und Präsidentin des Trägervereins «Beznau Verfahren», ist empört: «Die Bevölkerung austricksen und erst noch gefährden, damit das uralte AKW Beznau nicht endlich stillegelegt werden muss? Das geht gar nicht. Wir wehren uns vehement gegen die Verwässerung der Sicherheitsbestimmungen für Schweizer AKW und fordern den Bundesrat auf, auf die geplante Revision zu verzichten.» Oder zumindest das Gerichtsurteil abzuwarten: «Es kann nicht sein, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Energiewende den Atomausstieg beschliessen und der Bundesrat ein halbes Jahr später den Schutz für die Bevölkerung aufweicht. Das Prinzip «Weiterbetrieb solange sicher», verkommt damit definitiv zur leeren Worthülse.»

Wasserträger der Axpo

Für Florian Kasser, Nuclear Campaigner, Greenpeace Schweiz, und seine Kollegen der diesbezüglich weiteren engagierten Organisationen setzt sich das ENSI in seiner Praxis über das geltende Kernenergierecht hinweg. Im Nachgang zu Fukushima habe man voreilig die Beznau-Betreiberin Axpo geschützt – statt die Bevölkerung: «Anstatt das Fehlverhalten durch die Gerichte überprüfen zu lassen, decken das Bundesamt für Energie und das UVEK einfach den Parteistandpunkt des ENSI. Sie wollen vorauseilend die gesetzlichen Grundlagen anpassen...» Damit machten sie sich zum Wasserträger der Axpo.

Erläuternder Bericht >>

©Text: Toni Rütti, Redaktor ee-news.ch

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