Bis zuletzt umstritten war das Messwesen. Der Ständerat wollte dieses dem Netzbetrieb zurechnen. Eine Liberalisierung wäre damit vorerst nicht möglich gewesen. Auf Antrag der Einigungskonferenz haben die Räte diese Bestimmung nun aber gestrichen.

Nationalrat: Stimmt befristeter Unterstützung der Wasserkraft zu – Schlussabstimmung am Freitag entscheidend

(sda/parlament.ch) Die Wasserkraft wird zusätzlich unterstützt, aber befristet. Der Nationalrat hat seinen Widerstand aufgegeben und einer entsprechenden Klausel in der Stromnetzvorlage zugestimmt. Diese ist damit unter Dach und Fach. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen am Freitag. Auch dort könnte sie noch abgelehnt werden. Das zeichnet sich nach dem Resultat vom Mittwoch aber nicht ab.


Dem Gesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze drohte im Nationalrat der Absturz wegen der Klausel. Die SVP und die FDP hatten diese in der grossen Kammer stets abgelehnt. Am Ende stimmte die beiden Fraktionen aber nicht mehr geschlossen dagegen. Der Nationalrat hiess den Antrag der Einigungskonferenz am Mittwoch mit 108 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen gut, der Ständerat ohne Gegenstimmen. In der Einigungskonferenz hatte sich zwar die Klausel des Ständerates durchgesetzt. Das Gremium aus Vertretern beider Räte baute aber eine Befristung ein: Die zusätzliche Unterstützung für die Wasserkraft läuft Ende 2022 aus. Das ebnete den Weg für die Rettung der Vorlage, die für die Umsetzung der Energiestrategie wichtig ist.

Ein Weihnachtsgeschenk
Energieministerin Doris Leuthard warb in den Räten für ein Ja, obwohl auch sie über den Zusatz nicht glücklich ist. Dieser sei bürokratisch, und bezahlen müssten die Haushalte, sagte sie. Kosten werde es jedes Jahr 30 bis 50 Millionen Franken. Ein Nein wäre aber wahrscheinlich teurer. "Politik ist nicht immer logisch", stellte Leuthard fest. Für ein Nein plädierten Christian Imark (SVP/SO) und Peter Schilliger (FDP/LU). Imark sprach von einem vorgezogenen Weihnachtsgeschenk - und warf zur Illustration Zehnernoten in die Luft. Die Befristung mache die Sache nicht besser, sagte er. Dieses Element gehöre nicht in die Vorlage, es habe auch keine Vernehmlassung dazu gegeben.

Grosser Unmut
Schon in den letzten Beratungsrunden war der Unmut im Nationalrat gross gewesen. Viele fühlten sich vom Ständerat erpresst. Dieser habe unter dem Einfluss massiven Lobbyings entschieden, hiess es. Die Zeche bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten. Aus Sicht von SP, Grünen, CVP, GLP und BDP ist der Um- und Ausbau der Stromnetze aber für die Versorgungssicherheit und die Energiestrategie zu wichtig, um sie wegen des Zusatzes scheitern zu lassen. Das Kind dürfe nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden, lautete der Tenor.

Preisvorteile nicht weitergeben
Die umstrittene Klausel betrifft die Frage, welche Kosten die Stromunternehmen an die gebundenen Endkunden - also Haushalte und KMU - weitergeben dürfen. Gemäss dem Entscheid des Parlaments sind sie zwar weiterhin grundsätzlich verpflichtet, Preisvorteile aus günstig zugekauftem Strom weiterzugeben, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. Zur sogenannten Durchschnittspreismethode gibt es aber Ausnahmen: Wer erneuerbaren Strom aus inländischen Anlagen liefert, muss die Preisvorteile bis Ende 2022 nicht weitergeben.

Reaktion auf Bundesgerichtsurteil
Ursprünglich wollte der Ständerat den Stromunternehmen generell erlauben, die Kosten der teuren Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten. Das Bundesgericht hatte diese Praxis gestoppt und die Stromversorger zur Durchschnittspreismethode verpflichtet. Unterstützung für die Wasserkraft hatte das Parlament bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen. Im Nationalrat stand zu Beginn der Stromnetz-Beratungen zur Diskussion, für Wasserkraftwerke eine Abnahmegarantie zu schaffen. Diese Idee wurde aber fallen gelassen.

Stromnetze ausbauen
Kern der Vorlage sind die Stromnetze, die mit Blick auf die Energiewende um- und ausgebaut werden sollen. Die Bewilligungsverfahren werden optimiert und beschleunigt. Zudem sollen mehr Leitungen in den Boden verlegt werden. Leitungen mit der höchsten Spannung können als Freileitung oder Erdkabel ausgeführt werden. Das Verteilnetz dagegen soll künftig grundsätzlich im Boden verlegt werden, sofern das möglich ist und die Mehrkosten gegenüber einer Freileitung nicht zu hoch sind. Wie viel mehr die Erdleitung kosten darf, legt der Bundesrat fest, doch ist im Gesetz eine Obergrenze verankert. Demnach darf die Erdleitung höchstens drei Mal mehr kosten als die Freileitung.

Messwesen und Steuersysteme
Bis zuletzt umstritten war das Messwesen. Der Ständerat wollte dieses dem Netzbetrieb zurechnen. Eine Liberalisierung wäre damit vorerst nicht möglich gewesen. Auf Antrag der Einigungskonferenz haben die Räte diese Bestimmung nun aber gestrichen. Ebenfalls für Diskussionen sorgten intelligente Steuer- und Regelsysteme. Die Räte blieben hier am Ende bei der Regelung, die sie bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen hatten: Netzbetreiber dürfen solche Systeme nur mit aktiver Zustimmung der Konsumenten installieren.

Text: SDA

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