Diese Projekte mit insgesamt 27 Turbinen werden demnach als "kompatibel" mit der Eintragung dieser beiden Uhrenstädte in die Unesco-Liste erklärt, wie die Neuenburger Kantonsregierung mitteilt. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und die Vereinigung Freie Landschaft Schweiz hatten Mitte 2019 auch im Zusammenhang mit anderen Projekten eindringlich davor gewarnt, Windkraftanlagen in der Nähe von Unesco-Welterbestätten zu errichten.
Icomos begrüsst Bemühungen
Aufgrund von Befürchtungen, dass La Chaux-de-Fonds und Le Locle von der Unesco-Liste gestrichen werden könnten, wurden die Projekte in den vergangenen Monaten von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes, des Kantons und der betroffenen Gemeinden überarbeitet, um die Beeinträchtigungen zu verringern. Der Internationale Rat für Denkmäler und historische Stätten Icomos, der eine technische Studie durchgeführt hat, begrüsste laut dem Staatsrat die Bemühungen, die potenziellen negativen visuellen Auswirkungen der geplanten Windparks deutlich zu reduzieren.
Kantonales Windkraftkonzept
Der Neuenburger Staatsrat zeigte sich zufrieden, dass die Bemühungen, die Auswirkungen des Projekts auf das Weltkulturerbe zu mildern, "erfolgreich waren", nahm jedoch die von Icomos und der Unesco verlangten Einschränkungen zur Kenntnis. Die Regierung erklärte, dass die Schritte zur Inbetriebnahme der drei geplanten Windparks gemäss dem kantonalen Windkraftkonzept, das am 18. Mai 2014 in einer Volksabstimmung angenommen wurde, fortgesetzt werden könnten.
©Text: SDA Keystone
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