Deutschland: Gericht stoppt Kohle-Tagebau Jänschwalde aufgrund schwerer Versäumnisse des Betreibers

(PM) Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am 30. August den Antrag der Tagebaubetreiberin LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27. Juni 2019 abzuändern. Die LEAG hatte beantragt, die Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den Tagebaubetrieb erst zum 30. November 2019 eintreten zu lassen, sofern auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit aufrechterhalten.


Nun muss die LEAG seit Sonntag, 1. September 2019, den Tagebau auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt lediglich die Aufrechterhaltung einer etwaigen Wiederaufnahme der Kohleförderung gewährleistet. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Stopp der Braunkohleförderung schützt unmittelbar Pflanzen und Tiere in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde. Dass es zu einem kurzfristigen Anhalten des Tagebaus kommt, ist allein dem fahrlässigen Umgang von LEAG und Bergbehörde mit europäischem Naturschutzrecht geschuldet.“

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus ist der Hauptbetriebsplan des Tagebaus rechtswidrig vom Landesbergamt Brandenburg (LBGR) genehmigt worden, weil wichtige FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen. Durch Grundwasserabsenkungen bedroht der Tagebau geschützte Feucht- und Moorgebiete in seinem Umfeld. Die Klagegemeinschaft von DUH und Grüner Liga hatte deshalb gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplan geklagt.

Kohleausstieg und starker Zubau Erneuerbare muss Hand in Hand gehen
Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE): "Die nicht mehr anfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Stopp des Tagesbaus Jänschwalde ist ein Weckruf, denn es ist nicht auszuschliessen, dass auch andere Tagebaue rechtlich auf wackligen Füssen stehen. Schon der Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hatte deutlich hervorgehoben, dass Kohleausstieg und starker Zubau erneuerbare Energien Hand in Hand gehen müssen. Nun wird der schnelle und dynamische Ausbau der Erneuerbaren Energien noch einmal dringlicher. Die Politik steht unter deutlichem Handlungsdruck. Deshalb muss am 5. September das Windkraftgespräch bei Minister Altmaier greifbare und überprüfbare Ergebnisse bringen, deshalb muss der überkommene 52 GW-Deckel bei der Photovoltaik sofort weg und auch die flexibel einsetzbaren Quellen Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie brauchen Perspektiven im Erneuerbaren-Energiemix. Die Zeit des politischen Nichtstuns ist vorbei!"

Logische Konsequenz Aussetzung der Betriebsplanzulassung
Der die Umweltverbände in den Verfahren vertretende Rechtsanwalt Dirk Tessmer: „Nachdem die Gerichte nun in beiden Instanzen bestätigt haben, dass der Tagebau Jänschwalde rechtswidrig betrieben wird, ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die damit verbundene Aussetzung der Betriebsplanzulassung die logische Konsequenz. Die LEAG hat die Problematik der Einflüsse des Tagebaus auf die geschützten Feucht- und Moorgebiete unterschätzt oder schlicht keine Lösung für die Problematik. Es bleibt abzuwarten, wann die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt wird. Dass festgestellt werden kann, dass der Tagebau mit der Erhaltung der Moore und Feuchtgebiete vereinbar ist, kann ich mir kaum vorstellen.“

Mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung in Gefahr
Im Februar 2019 hatte die DUH in Zusammenarbeit mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaus Jänschwalde eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, eine weitere Schädigung der umliegenden europäischen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) zu verhindern. Aus Sicht der Umweltverbände besteht die Gefahr, dass der Weiterbetrieb des Tagebaus mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zerstört. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde nicht mehr finanzieren.

Hintergrund
Der etwa 100 Meter tiefe und fast vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äusserten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen. Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

Text: ee-news.ch, Quellen: Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Bundesverband Erneuerbare Energie

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1 Kommentare

RM

Ich wusste nicht, dass das Landesbergamt einen Tagebau betreibt! (Reißerische Headline)

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