Die Prüfungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass der vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW beantragte Trassenkorridor die raumverträglichste und umweltschonendste Lösung ist. ©Bild: Transnet BW

Bundesnetzagentur: Legt Korridor für zweiten Abschnitt der Stromleitung Ultranet fest

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat das Bundesfachplanungsverfahren für einen weiteren Teil der Stromleitung Ultranet abgeschlossen. Die Entscheidung bezieht sich auf den südlichen, ca. 40 km langen Abschnitt in Baden-Württemberg von Mannheim-Wallstadt nach Philippsburg. Die Gleichstromverbindung soll weitestgehend auf bestehenden Freileitungsmasten realisiert werden.


Die Stromleitung Ultranet verläuft von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg und soll den an der Küste produzierten Windstrom in den verbrauchsstarken Süden Deutschlands zu transportieren. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

Realisierung in bestehendem Trassenkorridor möglich
Nach umfassender Prüfung durch die Bundesnetzagentur orientiert sich der festgelegte Trassenkorridor am Verlauf von bereits bestehenden Stromleitungen. Im bisherigen Verfahren hat die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz und einen Erörterungstermin in Hockenheim durchgeführt. Dazu gingen Hinweise von Behörden, Vereinigungen sowie von Bürgerinnen und Bürgern ein, die anschließend umfassend geprüft wurden. Auch hat die Bundesnetzagentur in Frage kommende Alternativen betrachtet. Diese Prüfungen haben ergeben, dass der vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW beantragte Trassenkorridor die raumverträglichste und umweltschonendste Lösung ist.

Weitere Beteiligung bei der Planfeststellung möglich
Mit Abschluss der Bundesfachplanung ist das Genehmigungsverfahren noch nicht beendet. Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, auf Basis der Bundesfachplanungsentscheidung den genauen Leitungsverlauf und die technische Realisierung der Stromleitung innerhalb des genehmigten Trassenkorridors festzulegen. Auch das Planfeststellungsverfahren wird nach Antragstellung durch den Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW von der Bundesnetzagentur geführt.

Hintergrund
Ultranet ist Teil des sogenannten Korridors A – einer neuen Gleichstromverbindung von Niedersachsen über Nordrhein-Westfalen bis nach Baden-Württemberg. Bei dem Freileitungsvorhaben „Ultranet“ handelt es sich um den südlichen Teil dieses Korridors.

Weitere Informationen >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

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1 Kommentare

Max Blatter

Ein großer Vorteil der HGÜ-Technologie (also der Energieübertragung durch Gleichstrom) ist der, dass HGÜ-Leitungen problemlos auch über lange Strecken verkabelt werden können. Klar: Wenn die Akzeptanz gegeben ist, verwendet man aus Kostengründen dennoch Freileitungstrassen (theoretisch kann übrigens eine bestehende Drehstrom-Freileitung ohne Umbau eine um rund 40% höhere Gleichstrom-Leistung übertragen). – Aber es ist sicher angenehm, für den Fall politischer Widerstände noch die Kabel-Variante "in der Hinterhand" zu haben!

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