Die SES sieht das heutige Kernenergiegesetz als klar unzureichend für den Langzeitbetrieb des Schweizer AKW-Parks von im Schnitt bereits über 44 Jahren.

Nationalrat: Gegen neue Regelung für stillstehende AKW - Gesetzeslage für ältesten AKW-Park der Welt weiterhin zahnlos

(ee-news.ch) Der Nationalrat will keine neue Regelung schaffen für Atomkraftwerke, die längere Zeit keinen Strom produzieren. Er hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative von Beat Flach (GLP/AG) abgelehnt. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES bedauert den Entscheid und warnt davor, der Sicherheit beim ältesten AKW-Park der Welt zu wenig Gewicht beizumessen. Denn das heutige Regime führt dazu, dass die AKW-Eigentümer die Stilllegung vermeiden wollen, selbst wenn Sicherheitsmängel bestehen.


Die Nationalrätinnen und -räte haben heute die Parlamentarische Initiative 17.487 von Urheber Beat Flach abgelehnt. Diese forderte den Entzug der Betriebsbewilligung von AKW, die über 2 Jahre lang nicht mehr am Netz gewesen sind. Diese Regelung, die auch die «Nation nucléaire» Frankreich kennt, vereinfacht einen Stilllegungsentscheid, wenn dies in einem Atomkraftwerk aus Sicherheitsgründen angezeigt ist.

So lange wie möglich herauszögern
für den Vorstoss war das AKW Benznau I, das über zwei Jahre lang still stand. Auf diese Situation sei das Gesetz nicht zugeschnitten, argumentierte Flach. Die Betriebsbewilligung sei unbefristet. Theoretisch könnte ein AKW also nach zehn Jahren wieder in Betrieb genommen werden. Denn in der Schweiz laufen die bestehenden AKW weiter «solange sicher». Weil mit dem Entscheid zur Ausserbetriebnahme augenblicklich hohe Kosten für die Betreiberfirmen an- und Einnahmen wegfallen, haben diese die Tendenz, die Stilllegung so lange wie möglich hinauszögern. Das heutige Regime führt also dazu, dass die AKW-Eigentümer die Stilllegung vermeiden wollen, selbst wenn Sicherheitsmängel bestehen.

Flach argumentierte, die sicherheitstechnische Überprüfung würde sich dabei auf die Mängel konzentrieren, die Anlass zum Stillstand gegeben hätten. Nach langem Stillstand drohten jedoch Schäden. Für eine Wiederinbetriebnahme wäre eine umfassende Beurteilung der Betriebstüchtigkeit nötig. Die Befürworter wiesen darauf hin, dass auch Frankreich eine solche Regelung kenne. Die Mehrheit sah aber keinen Handlungsbedarf. Hansjörg Knecht (SVP/AG) sagte im Namen der Kommission, die Sicherheit werde laufend überprüft. Die heutigen Regeln garantierten, dass auch bei längerem Stillstand kein Risiko bestehe. Der Rat lehnte die Initiative mit 119 zu 63 Stimmen ab. Diese ist damit vom Tisch.

Wirtschaftlichen Druck von den Betreibern nehmen
Die Schweizerische Energiestiftung schreibt in Ihrer Stellungnahme: „Die neue Regelung hätte einen Ausweg aus diesem Dilemma geschaffen: Ist ein Sicherheitsproblem derart gravierend, dass ein Kernkraftwerk zwei Jahre stillsteht, wird die unbefristete Betriebsbewilligung ausgesetzt. Ist das Sicherheitsproblem gelöst, kann die Eigentümerin eine neue Bewilligung gemäss Kernenergiegesetz ersuchen und diese bei Einhaltung der geltenden Vorgaben problemlos erlangen. Lässt eine Lösung aber auf sich warten, nimmt die Regelung durch die an die Sicherheit geknüpfte zeitliche Befristung der Betriebsbewilligung Druck von der vom Markt erwarteten Wiederinbetriebnahme.“

Heutiges Kernenergiegesetz unzureichend
Die SES sieht das heutige Kernenergiegesetz als klar unzureichend für den Langzeitbetrieb des Schweizer AKW-Parks von im Schnitt bereits über 44 Jahren. Die nächste Gelegenheit, die gesetzlichen Anforderungen modernen Sicherheitsstandards anzupassen, hat der Nationalrat heute Mittwoch bei der Behandlung des Postulats 17.3438 «Atomausstieg. Sicherheit gewährleisten und offene Fragen klären».

Text: ee-news.ch

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