Urteil verpflichtet ENSI zur Neubeurteilung
Anwohnende des AKW Mühleberg haben 2016 Beschwerde gegen einen Entscheid des ENSI erhoben. Dieses anerkannte im Nachgang zur Fukushima-Katastrophe so genannt «mobile Pumpen» als Notstandsysteme im Nachweis der Betreiberin BKW, um ein 10’000-jährliches Hochwasser beherrschen zu können. Der Vorwurf der Anwohnenden: Mobile Pumpen seien sicherheitstechnisch nicht klassifiziert und deren Berücksichtigung entsprechend unzulässig. Das Recht zur Beschwerde musste in einem ersten Anlauf gegen das ENSI vor Bundesgericht erstritten werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde auch materiell teilweise gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung an das ENSI zurückgewiesen. Die Kosten werden im vollen Umfang der Mühleberg-Eignerin BKW angelastet.
Gerichtliche Überprüfung auch im Fall Beznau zulassen
Nils Epprecht, SES-Projektleiter Strom&Atom, ordnet den Entscheid in die aktuelle Debatte rund um das AKW Beznau ein: «Auch beim AKW Beznau wird die Praxis des ENSI bemängelt. Indem der Bundesrat einfach die gesetzliche Grundlage im Sinne des ENSI abändern will, unterläuft er jedoch die gerichtliche Überprüfung des ENSI-Entscheids. Das ist kein gutes Zeichen für die Sicherheitskultur in diesem Land.» Das Urteil zu den mobilen Pumpen zeigt: Das Bundesverwaltungsgericht spricht differenzierte Urteile aus, welche die Praxis des ENSI auch kritisieren. Solche richterliche Kritik darf nicht politisch unterlaufen werden. Die SES fordert den Bundesrat auf, das Gerichtsurteil auch im Fall Beznau abzuwarten und die aufgegleiste Revision der Kernenergieverordnung zu sistieren.
Text: Schweizerische Energie-Stiftung
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