Die Betreiber hinterfragen die technische Belastbarkeit und die sachlichen Begründungen der UVEK-Verfügung. Nach eigenen Angaben kommen sie ihren gesetzlichen Pflichten bei der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung zuverlässig nach.

Swissnuclear: AKW-Betreiber erheben Beschwerde gegen UVEK-Kostenverfügung

(PM) Das UVEK hat am 12. April 2018 die hohe Qualität der Kostenstudie 2016 anerkannt und ist damit den Beurteilungen der unabhängigen Experten sowie des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (Stenfo) gefolgt. Dennoch hat das UVEK die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen und Entsorgung der radioaktiven Abfälle um 1.1 Mrd. Franken höher verfügt als von der Verwaltungskommission von Stenfo beantragt (siehe ee-news.ch vom 12.4.2018 >> und Kommentar auf ee-news.ch vom 12.4.2018 >>).


Die Betreiber der Schweizer AKW haben nun dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Kosten um 1.1 Mrd. Franken erhöht
Die Kostenstudie 2016 ist nachvollziehbar auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben erstellt worden. Alle Kontrollorgane haben sie als korrekt anerkannt und akzeptiert. Trotzdem hat das UVEK nun aber am Ende eines mehr als fünf Jahre dauernden Prozesses die voraussichtlichen Kosten um insgesamt 1.1 Mrd. Franken erhöht: Dies, indem für die Aspekte «Abgeltungen», «Getrennte Lager» und «Grüne Wiese» systematisch ein jeweils höheres Kostenszenario angenommen wurde. Das bringt zusätzliche Kosten ohne Sicherheitsgewinn.

Technische Belastbarkeit hinterfragt
Es widerspricht zudem der definierten Methodik und den Vorgaben der neuen Kostenschätzung, insbesondere für die Bewertung dieser Risiken. Darum hinterfragen die Betreiber die technische Belastbarkeit und die sachlichen Begründungen der Verfügung. Mit der Kostenverfügung des UVEK sollen die Betreiber verpflichtet werden, überhöhte Beiträge in die Fonds für Stilllegung und Entsorgung einzuzahlen. Zur Wahrung der Rechte der Eigentümer sehen sich die Betreiber deshalb gezwungen, gegen die Kostenverfügung Beschwerde einzulegen.

Die betroffenen Kernanlagen befinden sich im Eigentum der Beschwerdeführerinnen Axpo Power AG (AKW Beznau I und II), BKW Energie AG (AKW Mühleberg), AKW Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk Leibstadt AG und Zwischenlager Würenlingen AG. Die Betreiber kommen nach eigenen Angaben ihren gesetzlichen Pflichten bei der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung zuverlässig nach: Die Kostenstudie 2016 sei solide, belastbar und robust, die Risiken seien umfassend berücksichtigt und bewertet, und die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung sei auf Kurs.

Text: Swissnuclear

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1 Kommentare

Max Blatter

Ich denke, dass es für einen geordneten und reibungsfreien Nuklearausstieg förderlich wäre, wenn zwei entgegengesetzt gerichtete Interessengruppen etwas mehr Ruhe gäben: a) diejenigen, die den Ausstieg um jeden Preis beschleunigen wollen - sie sollten die Beurteilung der AKW-Sicherheit den Fachleuten beim ENSI überlassen, und b) die AKW-Betreiber, die meines Wissens noch überall auf der Welt die Rückbaukosten zu tief eingeschätzt haben - sie sollten die vom UVEK vorgelegten Berechnungen akzeptieren. - Zur Beurteilung beider Fragen braucht es das Know-How neutraler(!) Experten: Wo soll man das finden, wenn nicht im Umfeld der zuständigen Behörden? Ich würde mir, obwohl Energiefachmann, kein eigenes Urteil anmassen, also vertraue ich dem ENSI und dem UVEK!

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