Der Gebäudepark verbraucht etwa 100 TWh oder rund 45% des Endenergiebedarfs der Schweiz. Die Energiestrategie 2050 sieht für den schweizerischen Gebäudepark einen Verbrauch von 55 TWh im Jahr 2050 vor.

BFE: Neues Faktenblatt „Gebäudepark 2050 – Vision des BFE“

(ee-news.ch) Das Bundesamt für Energie (BFE) hat ein neues Faktenblatt publiziert, das seine Visionen für den Gebäudepark Schweiz im Jahr 2050 sowie die Schwerpunkte auflistet, für die sich das BFE engagiert, um diese Vision zur Realität werden zu lassen. (En français: Fiche d’information Parc immobilier 2050 – Vision de l'OFEN (15.1.18) >>)


Der Gebäudepark verbraucht etwa 100 TWh oder rund 45% des Endenergiebedarfs der Schweiz. 75% (von 100 TWh) entfallen auf die Heizung. Heizöl ist weiterhin der wichtigste Energieträger. Es stellt mehr als 50% (von 75 TWh) der Energieversorgung des Gebäudeparks sicher, gefolgt von Erdgas mit einem Anteil von 25%. Die Energiestrategie 2050 (neue Energiepolitik) sieht für den schweizerischen Gebäudepark einen Verbrauch von 55 TWh im Jahr 2050 vor.

Schwerpunkte des BFE
Der Bund, und damit das BFE, spielt im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch in Gebäuden eine subsidiäre Rolle. Die Bundesverfassung sieht vor, dass für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig sind (Artikel 89, Absatz 4). Die dem BFE zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind bescheiden im Vergleich zu den 40 Milliarden, die jährlich in die Erstellung und Sanierung von Gebäuden investiert werden.

Visionen des BFE für den schweizerischen Gebäudepark: ROSEN
Das BFE richtet seine Vision auf die Ziele des Szenarios NEP (Neue Energiepolitik) der Energiestrategie 2050 aus. Die Vision des BFE wird durch eine Rose symbolisiert:

  • Reduktion / Réduction
  • Optimierung / Optimisation
  • Substitution / Substitution
  • Erneuerbare Energien / Energies renouvelables
  • Nachhaltigkeit / Durabilité

REDUKTION (ergänzend zur Vision Substitution)

  • Bis 2050 beträgt der Endenergieverbrauch (Wärme und Elektrizität) des schweizerischen Gebäudeparks 55 TWh anstelle 100 TWh (Durschnitt 2010-2015).
  • Der mittlere Verbrauch je m2 ist 2050 im Vergleich zu 2010 um 60% tiefer.
    → Wird das Wachstum der Gebäudeflächen berücksichtigt, ist je m2 Energiebezugsfläche eine noch grössere Anstrengung nötig. So muss der Durchschnitt der Energiekennzahl über alle Energieträger auf 60 kWh/m2/Jahr gesenkt werden (im Vergleich zu 145 kWh/m2/Jahr in 2010).

OPTIMIERUNG

  • Bis 2050 ist die Gesamtenergieeffizienz eines jeden Gebäudes in der Schweiz bekannt.
    → Der energetische Zustand eines Gebäudes muss bekannt sein, um sich des Bedarfs einer Sanierung bewusst zu werden. Er ist auch die Bedingung für die Entwicklung einer angemessenen Sanierungsstrategie. Überdies ist die Transparenz über den energetischen Zustand eines Gebäudes erforderlich, um dieses Kriterium beim Verkauf oder der Vermietung berücksichtigen zu können.

  • Bis 2020 sind alle grossen Gebäude im Betrieb kontrolliert und optimiert.
    → Anfänglich auf freiwilliger Basis, muss der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und der Möglichkeit, in grossem Massstab Energieoptimierungen umzusetzen, bis zur nächsten MuKEn-Revision erbracht werden (realistischer Zeithorizont 2025).

  • Bis 2030 ist diese Massnahme für alle Gebäude obligatorisch.
    → Basierend auf dem zuvor formulierten Nachweis wird die Energieoptimierung obligatorisch für alle Gebäudetypen in der Schweiz. Für die einzelnen Gebäudetypen werden unterschiedliche Bestimmungen gelten. Die Entwicklung neuer Dienstleistungen, wie das Energiespar-Contracting, wird diesen strategischen Schwerpunkt unterstützen.

SUBSTITUTION (ergänzend zur Vision Reduktion)

  • Bis 2050 wird es (Ausnahmen vorbehalten) kein Heizöl, Erdgas oder Strom für den direkten Verbrauch zum Heizen mehr geben.
    → Der Grossteil der Gebäude werden energetisch saniert und Erdöl- sowie Erdgasheizungen und ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt worden sein. Vorausgesetzt, dass die Kosten verhältnismässig und die Lösungen technisch realisierbar sind.
  • Bis 2025 werden die Fernwärmenetze zu über 80% mit Abwärme oder erneuerbaren Ener­gien versorgt.
    → Für die Abdeckung des Spitzenbedarfs werden die Fernwärmenetze noch auf fossile Anlagen zurückgreifen dürfen.

ERNEUERBARE ENERGIEN

  • Bis 2050 möglichst grosse Abdeckung des Eigenbedarfs in jeden Jahreszeit und zusätzli­che Energieerzeugung für andere Anwendungen.
    → Ein Gebäude, Quartier, Areal oder Stadt wird seinen energetischen Bedarf möglichst selbst decken, ohne die Speicherkapazität des Netzes in Anspruch zu nehmen.

  • Bis 2050 erzeugen Gebäude einen Grossteil der Elektrizität für die elektrische Mobilität.
    → Die elektrische Mobilität wird auch lokale Speicherkapazitäten bereitstellen können, mit denen die Gebäude in Wechselwirkung stehen.
  • Bis 2050 werden die Energienetze den Austausch ermöglichen (System im System).
    → Die Netze werden nicht nur Energie liefern können, sondern es auch jedem Produzenten er­möglichen, seine Überproduktion – sei sie thermisch oder elektrisch – einzuspeisen. Die Um­wandlung der Netze ist unumgänglich, damit in grossem Ausmass erneuerbare Energie genutzt werden kann.

NACHHALTIGKEIT

  • Der gesetzlichen Rahmen der Raumplanung ist mit der Energiestrategie 2050 perfekt ab­gestimmt.
    → Der gesetzlichen Rahmen der Raumplanung ist klar auf die Ziele der Energiestrategie 2050 ausgerichtet und begünstigen die Verdichtung noch mehr.
  • Grundgedanke: Gebäude, Brache, Quartier-Areal, Stadt – Kein Immobilienentwicklung ohne Berücksichtigung von Zielkonflikten mit anderen Bereichen im Sinne der nachhalti­gen Entwicklung der Schweiz.
    → Die Auswirkungen der Umsetzung der Energiestrategie 2050 werden in anderen Bereichen berücksichtigt und von angemessenen Massnahmen begleitet. Wenn es beispielsweise um er­schwingliche Wohnungsmieten geht oder um eine Verdichtung, die eine hohe Lebensqualität er­möglicht. Die Gebäudehülle ist nicht länger die Grenze des Systems. Das Gebäude steht in Wechselwirkung zu seiner Umgebung und die Grenzen des Systems verschieben sich von der Ebene des Quartiers auf jene einer Stadt.

Bei Differenzen zwischen den Sprachversionen ist die französische Version massgebend.

Text : ee-news.ch, Quelle : BFE

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