Die Vorschriften für Neuwagen wurden folgerichtig verschärft und erweitert. Laut revidiertem CO2-Gesetz dürfen Personenwagen im Durchschnitt über die ganze Neuwagenflotte ab 2020 nur noch 95g CO2/km ausstossen (heute 130g). Die EU hat die vollständige Einführung dieses CO2-Neuwagenziels um ein Jahr von 2020 auf 2021 verschoben. Der Bundesrat verschiebt diesen Termin nun nochmals um zwei Jahre nach hinten.
Keine weiteren Zugeständnisse
Die SES hat bereits bei der Vernehmlassungsvorlage gefordert, dass das so genannte Phasing-in der CO2-Emissionsvorschriften EU-kompatibel umgesetzt wird (95 Prozent Zielerreichung per Ende 2020; 100 Prozent per Ende 2021). Auf Erleichterungen soll verzichtet werden. Weitere Zugeständnisse an die Auto-Importeure sind nicht zu unterstützen. Auch das Parlament hat sich in diese Richtung ausgesprochen. Letztmals der Ständerat am 13. September mit 29 zu 10 Stimmen (Motion Regazzi 15.4205).
Konsequenz: steigende CO2-Emissionen
Die Treibhausgas-Emissionen des Verkehrs entwickeln sich besonders unerfreulich. Sie lagen im Jahr 2014 bereits 8.9 Prozent über dem Wert von 1990. Damit dürfte das ohnehin schwache Zwischenziel im Verkehrssektor der aktuellen CO2-Verordnung für das Jahr 2015 verfehlt worden sein. Die nun vom Bundesrat vorgeschlagene Verzögerung der Zielerreichung führt zu unnötigen und zusätzlichen CO2-Emissionen. Der Bundesrat vernachlässigt mit dem heutigen Entscheid den Volks- und Parlamentswillen.
Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES
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