Für eine sichere Versorgung mit Energie braucht es jede Kilowattstunde nachhaltig erzeugten Stroms. Dafür werden Flächen benötigt. Konfliktfrei nutzbare Flächen entlang von Bundesfernstraßen dürfen nicht länger pauschal blockiert werden. ©Bild: Bwe

Bwe-Positionspapier: Vorfahrt für die Windenergie – Zubau an Bundesfernstrassen ermöglichen!

(Bwe) Die noch immer unzureichende Flächenverfügbarkeit bleibt eines der zentralen Hindernisse für den Ausbau der Windenergie in Deutschland und eine große Aufgabe beim Erreichen der Flächenziele nach dem deutschen Windenergieflächenbedarfsgesetz. Eine dabei bislang vernachlässigte Möglichkeit sind Flächen entlang von Bundesfernstrassen. Der deutsche Bundesverband Windenergie Bwe e. V. legt in einem neuen Papier Vorschläge für Änderungen im deutschen Bundesfernstrassengesetz (Fstrg) vor, die einen umfassenden Ausbau entlang der Fernstrassen ermöglichen würden.


Bwe-Präsident Hermann Albers: „Flächen entlang von Autobahnen und Bundesstrassen werden bisher häufig von den Behörden auf der Planungsebene für die Errichtung von Windenergieanlagen pauschal ausgeschlossen. Dem liegt häufig eine nicht der Realität entsprechende Gefährdungseinschätzung durch die Behörden zugrunde. Dabei böten diese Flächen sogar besondere Vorzüge: Neben Autobahnen fallen viele potenzielle Konflikte weg, die sich in Siedlungsgebieten ergeben könnten.“

Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Bislang definiert das Fstrg verschiedene Zonen entlang von deutschen Bundesfernstrassen. Für Hochbauten jeglicher Art gilt ein absolutes Bauverbot in einer Entfernung von 40 Metern bei Bundesautobahnen und von 20 Metern bei Bundesstrassen. Zusätzlich gilt eine Anbaubeschränkungszone von 100 Metern bei Autobahnen bzw. 40 Metern bei Bundesstrassen. Hier ist die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich möglich, dafür müssen jedoch im Genehmigungsverfahren bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Flächenkulisse wird unnötig verknappt
In vielen deutschen Bundesländern werden durch Vorgaben in Leitfäden oder Verwaltungsempfehlungen für die Regional- und Bauleitplanungen unterschiedlich grosse Anbauverbotszonen festgelegt, sodass diese erst gar nicht in der Planung als Windflächen ausgewiesen werden. Hier werden häufig noch grössere Sicherheitsabstände gewählt, als sie im Fstrg vorgesehen sind. Dies führt dazu, dass bereits auf der Planungsebene die Anbauverbotszonen (mindestens) auf den Bereich der Beschränkungszonen ausgeweitet und somit die verfügbare Flächenkulisse weiter unnötig verknappt wird. Sachsen-Anhalt sticht mit vorgeschriebenen Abständen von 200 bis 300 Metern besonders hervor.

Mit Nebenbestimmungen einem minimalen Restrisiko entgegenwirken
Als Grundlage für diese Bestimmungen wird häufig mit der zu gewährleistenden Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs argumentiert. Dieser Argumentation nach würden Windenergieanlagen die Autofahrer*innen ablenken. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) besteht durch Windenergieanlagen jedoch kein besonderes Ablenkungspotenzial (mehr). Die Anlagen seien bereits auf grosse Entfernungen sichtbar, daher bestehe kein Überraschungseffekt – anders als beispielsweise durch Werbung entlang der Fahrbahn. Auch eine besondere Gefährdung des Verkehrs durch die Anlagen sei nicht gegeben. Der Gefahr eines Eisabwurfs kann durch Rotorheizungen oder Abschalteinrichtungen entgegengewirkt werden; der Abwurf von Anlagenteilen sei höchst unwahrscheinlich und bewege sich im Promillebereich. Die Einschränkungen der Flächenkulisse durch die Anbaubeschränkungszonen von 40 m bis 100 m ist daher nicht erforderlich. Durch Nebenbestimmungen kann einem minimalen Restrisiko in der Genehmigung entgegengewirkt werden.

Konfliktfrei nutzbare Flächen entlang von Bundesfernstrassen nicht länger blockieren
Der Bwe schlägt daher vor, durch Änderungen des § 9 Fstrg die Anbauverbotszonen klar und einheitlich zu definieren und so den regulatorischen Flickenteppich auf Landesebene zu beenden. Zu diesem Zweck sollte klargestellt werden, dass die Abstände der absoluten Anbauverbotszone als Maximalwert bei Planung und Genehmigung zu sehen sind. Die Anbaubeschränkungszonen sollten im Sinne des dringend benötigten Ausbaus der erneuerbaren Energien für Windenergieanlagen gestrichen werden.

Hermann Albers: „Um eine sichere und unabhängige Versorgung mit sauberer Energie zu gewährleisten, braucht es jede Kilowattstunde nachhaltig erzeugten Stroms. Dafür benötigen wir die entsprechenden Flächen. Konfliktfrei nutzbare Flächen entlang von Bundesfernstraßen dürfen nicht länger pauschal blockiert werden. Wir brauchen die Vorfahrt für die Windenergie!“

Bwe-Positionspapier: Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Bundesfernstraßen reduzieren >>

Text: Deutscher Bundesverband Windenergie (Bwe)

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