«Auch die Windenergie ist für die Winterstromversorgung unverzichtbar», so Batzli. Das Windenergiepotenzial in der Schweiz beläuft sich laut aktuellen Zahlen des BFE auf 29.5 TWh pro Jahr, wovon jährlich 16.3 TWh im Winter anfallen. Bild: Aeesuisse

Aeesuisse: Ständerat - griffiger Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative und Ermöglichung von PV-Anlagen zur Winterstromproduktion sowie Solarpflicht bei Neubauten

(Aeesuisse) Der Ständerat beschliesst einen griffigen indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Weiter will die kleine Kammer den Ausbau von Photovoltaik-Grossanlagen zur Winterstromproduktion ermöglichen und fordert eine Solarpflicht bei Neubauten. Der Wirtschaftsdachverband Aeesuisse begrüsst die Beschlüsse des Ständerats grossmehrheitlich. (Texte en français >>)


Nach dem Nationalrat unterstützt auch der Ständerat in seiner Sitzung vom 15. September 2022 wichtige Ziele der Gletscher-initiative. «Wir begrüssen den vom Ständerat präsentierten indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ausdrücklich», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands Aeesuisse. Der Vorschlag des Ständerates greife wichtige Ziele der Gletscher-Initiative auf und ebnet den Weg für mehr Klimaschutz und einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. So spricht sich auch der Ständerat dafür aus, dass das Netto-Null-Ziel auf Gesetzesstufe geregelt wird.

Jährlich 200 Mio. für Heizungsersatz
Ebenfalls beschliesst der Ständerat – wie von der Aeesuisse angeregt, dass der Bund zur Erreichung des Netto-Null-Ziels den Ersatz von fossilen und ineffizienten elektrischen Heizungsanlagen sowie Effizienzmassnahmen während zehn Jahren mit jährlich 200 Mio. Franken fördern soll. Weiter begrüsst es die Aeesuisse ausdrücklich, dass die Fördermittel des Sonderprogramms nicht ausschliesslich für den Heizungsersatz verwendet werden sollen. «Das vorgesehene Sonderprogramm bietet die Chance, das erfolgreiche Gebäudeprogramm auszubauen», so Batzli. Neben dem Heizungsersatz und energetischen Sanierungen, könnten so auch Anreize für Effizienzmassnahmen in der Gebäudetechnik sowie für den Ersatz von alten Fenstern durch energieeffiziente Fenster geschaffen werden.

1.2 Mrd. für Unternehmen
Weiter hat sich der Ständerat – wie zuvor der Nationalrat – dafür ausgesprochen, dass der Bund die Unternehmen in ihrem wichtigen Engagement zur Senkung ihrer Emissionen über sechs Jahre mit bis zu 1.2 Mrd. Franken unterstützen soll. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Finanzflüsse klimaverträglich ausgerichtet und die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verstärkt werden sollen.

PV-Grossanlagen in den Alpen und Solarpflicht für Neubauten
Im Rahmen der Beratung des Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative diskutierte der Ständerat auch dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung von Winterstrom. In diesem Kontext sprach sich die kleine Kammer dafür aus, dass beim Bau neuer Gebäude auf den Dächern oder an den Fassaden eine Solaranlage gebaut werden muss. Die Aeesuisse begrüsst diesen Entscheid. «Zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung benötigen wir dringend mehr Solarleistung auf Schweizer Dächern und Fassaden. Auch ist es nur vernünftig und auch ökologisch sinnvoll, bei Neubauten eine Solaranlage vorzusehen», sagt Batzli.

Weiter sprach sich der Ständerat für eine einfachere Bewilligung für alpine Photovoltaik-Grossanlagen aus. Neu sollen PV-Anlagen mit einer jährlichen Mindestproduktion von 10 GWh, wovon mindestens 45 Prozent im Winterhalbjahr anfallen müssen, standortgebunden sein. «Entsprechende Anlagen können einen wichtigen Beitrag zur Füllung der Winterstromlücke leisten», so Batzli. Entsprechend begrüsst die Aeesuisse den Entscheid des Ständerats grundsätzlich. Aus Sicht des Wirtschaftsdachverbands sollte die Hürde von 10 GWh jedoch optimalerweise noch weiter nach unten korrigiert werden: «Das Ziel sollte es sein, auch Anlagen insbesondere in alpinen Gebieten zu realisieren, die bereits mit Infrastruktur oder Gebäuden verbaut sind. Genau in diesen Gebieten ist es jedoch wenig wahrscheinlich, dass genügend Fläche vorhanden ist, um Anlagen mit einer jährlichen Mindestproduktion von 10 GWh bauen zu können», sagt der Wirtschaftsdachverbands-Geschäftsführer.

Auch die Windenergie ist im Winter unverzichtbar
Weiter sollte aus Sicht der Aeesuisse der Fokus nicht nur auf den Ausbau der Solarenergie gelegt werden. «Auch die Windenergie ist für die Winterstromversorgung unverzichtbar», so Batzli. Das Windenergiepotenzial in der Schweiz beläuft sich laut aktuellen Zahlen des BFE auf 29.5 TWh pro Jahr, wovon jährlich 16.3 TWh im Winter anfallen. Mit einem angepassten Bewilligungsverfahren könnten fünf Windparks die aktuell blockiert sind, den Prozess der Nutzungsplanung jedoch bereits durchlaufen und positive Entscheide bis zum Bundesgericht erhalten haben, sofort gebaut werden und so einen wichtigen Beitrag an die Energieversorgungssicherheit der Schweiz leisten.

In separaten Erlass ausgliedern
Im Anschluss an die Beratung des indirekten Gegenvorschlags wurde die Gesetzesgrundlage für Photovoltaik-Grossanlagen in den Alpen und die beschlossene Solarpflicht für Neubauten in einen separaten Erlass ausgliedern. Das sogenannte «Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» soll bis Ende 2025 gelten und durch das Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abgelöst werden, das die Räte aktuell behandeln. Das dringliche Gesetz soll wie auch der Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative noch in der laufenden Session bereinigt und verabschiedet werden.

Text: Aeesuisse

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