Solandeo bietet die geeichte 15-Minuten-Messung an, die ab Januar 2021 erforderlich ist, um den Eigenverbrauch von den Verbräuchen Dritter abzugrenzen. ©Bild: Ahnen & Enkel, Silke Reents

Solandeo: Sichert Anlagenbetreibern niedrige Stromsteuer und reduzierte EEG-Umlage auf Eigenverbrauch

(PM) Mit dem Ende der Übergangszeit zum 31.12.2020 gelten in Deutschland neue Vorgaben für Betreiber Erneuerbarer-Energie-Anlagen, die ihren Strom teilweise selbst verbrauchen: Ab diesem Datum müssen sie den Eigenverbrauch durch geeichte Messungen nachweisen und vom Verbrauch vonDritten abgrenzen. Nur so können sie weiterhin von der geringeren EEG-Umlage auf Eigenverbrauch und anderen Vorteilen profitieren. Solandeo bietet nach eigenen Angaben eine schnelle, sichere und kostengünstige Umstellung.


Als Messstellenbetreiber bietet Solandeo Anlagenbetreibern Lösungen für die geeichte 15-Minuten-Messung, inklusive der Bereitstellung der Daten über ein gesichertes Online Kundenportal. Dadurch können Betreiber Erneuerbarer-Energie-Anlagen von verschiedenen Vergünstigungen profitieren, wenn sie sich als Eigenversorger mit selbst erzeugtem Strom versorgen. Dazu gehört in vielen Fällen eine Reduktion der EEG-Umlage auf 40 % sowie ein Wegfall der Stromsteuer (‚Umlageprivileg‘).

Ab Januar 2021 15-Minuten-Messung erforderlich
Im Rahmen einer Übergangsphase konnte dieser Eigenverbrauch bislang noch geschätzt werden, ab dem 1. Januar 2021 ist der Eigenverbrauch jedoch nachweislich von den Verbräuchen Dritter abzugrenzen (‚Drittmengenabgrenzung‘). Hierfür wird eine 15-Minuten-Messung mit mess- und eichrechtskonformen Zählern gefordert, ansonsten erhöht sich die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch im schlimmsten Falle auf 100 %, was abhängig von der Anlagengrösse mehrere tausend bis zehntausend Euro Mehrkosten bedeuten kann.

Text: Solandeo

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