Durch die jährliche Anpassung wird sichergestellt, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Bild: BFE

UVEK: Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 1. Januar 2021

(UVEK) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Dadurch wird sichergestellt, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. Januar 2021. (Texte en français >>)


Anpassungen gab es bei der Elektrizität. Dies weil der Lieferantenstrommix auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten neu berechnet wurde. Er enthält nun geringere Anteile von Importstrom und nicht überprüfbaren Energieträgern.

Auch beim Wasserstoff gab es Anpassung. Dies weil der Wasserstoffmix ab Schweizer Tankstellen neu einen höheren Anteil an Wasserkraft-Strom enthält.

Der Durchschnitt der CO2-Emissionen wird auf der Energieetikette seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr angezeigt. Der Wert muss aber weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Im Jahr 2020 lag der Wert bei 174 g/km (auf Basis von WLTP-Daten gerechnet) bzw. 142 g/km basierend auf NEFZ-Werten.

Für das Jahr 2021 beträgt der Wert neu 169 g/km (WLTP) bzw. 136 g/km (NEFZ). Diese Werte berechnen sich auf Basis der Neuwagen, die zwischen 1. Juni 2019 und 31. Mai 2020 neu in Verkehr gesetzt wurden.


Berechnungsmethodik und NEFZ/WLTP
Per 1. Januar 2020 wurde die Methodik zur Berechnung der Energieeffizienz-Kategorien neuer Personenwagen geändert. Bei der Einteilung für die Energieetikette wird das Leergewicht nicht mehr berücksichtigt. Zeitgleich erfolgte die Umstellung vom bisherigen Prüfverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) auf das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedures). Deshalb müssen sämtliche Angaben in den Kundeninformationen auf WLTP-Werten basieren, sofern solche vorhanden sind. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge, die lediglich über NEFZ-Angaben verfügen und für die keine WLTP-Werte berechnet werden können, beispielsweise Lagerfahrzeuge.


Verordnung des UVEK über Angaben zur Energieeffizienz neuer Personenwagen (VEE-PW) >>

Text: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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