Der deutsche Gesetzgeber hat beschlossen, die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Bestands- sowie Neuanlagen ab 01. Juli 2020 verpflichtend einzuführen. Jetzt müssen 17‘500 Bestandsanlagen nachgerüstet werden.

BWE: AVV-Kennzeichnung beschlossen, aber noch einige Hürden auf dem Weg zur bedarfsgesteuerten Befeuerung zu nehmen

(BWE) Die deutsche Bundesregierung beschloss Anfang Januar 2020 eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung), mit der die Grundlage für die Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen gelegt werden sollte. In seiner Sitzung vom 14. Februar hat der deutsche Bundesrat diese Neufassung mit marginalen Änderungen bestätigt.


Zuletzt hatten die deutschen Bundesministerien für Wirtschaft (BMWi) sowie für Verkehr (BMVI) auf eine Annahme der AVV Kennzeichnung durch die Länderkammer gedrängt. Der deutsche Bundesverband für Windenergie (BWE) hatte sich stets für eine technologieneutrale Ausgestaltung der AVV Kennzeichnung stark gemacht, die eine Zulassung verschiedener BNK-Systeme ermöglicht und so den Wettbewerb unter den Systemherstellern anreizt (siehe auch ee-news.ch vom 12.2.2020 >>).

Einbau an bis zu 17500 Bestandsanlagen
„Es ist gut, dass die Einführung der BNK-Technologie mit der Zustimmung des Bundesrats einen weiteren wichtigen Meilenstein genommen hat. Die BNK-Technologie ist eine wichtige Massnahme, um die Akzeptanz unserer Technologie bei Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu erhöhen. Allerdings sind auf dem Weg zum seriellen Einbau an bis zu 17‘500 Bestandsanlagen noch einige Hürden zu nehmen. Entscheidend ist vor allem, dass die Umrüstungsfristen für Betreiber von Windenergieanlagen realistisch und umsetzbar bleiben. Die Verabschiedung der AVV Kennzeichnung hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Plan deutlich verzögert. Wir appellieren deshalb an die deutsche Bundesnetzagentur, auch die Fristen für die Umrüstung entsprechend zu verlängern, sonst droht die Akzeptanzmassnahme BNK zum wirtschaftlichen Risiko für Windenergieanlagenbetreiber zu werden“, macht Hermann Albers, Präsident des deutschen Bundesverbands Windenergie deutlich.

Hintergrund
Im deutschen Energiesammelgesetz hat der Gesetzgeber Ende 2018 beschlossen, die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Bestands- sowie Neuanlagen ab 01. Juli 2020 verpflichtend einzuführen. Den grössten Teil der Zeit könnte die Nachtbefeuerung an Windenergieanlagen so ausgeschaltet bleiben und sich nur bei Bedarf anschalten, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert. Als Grundlage für die Umrüstung nannte der Gesetzgeber das Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) im ersten Halbjahr 2019. Das Inkrafttreten der AVV Kennzeichnung hatte sich aufgrund ungeklärter Fragen jedoch um fast ein Jahr verzögert.

Text: Deutscher Bundesverband Windenergie (BWE)

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