Die Klima-Allianz kritisiert, die Umweltkommission des Nationalrats habe das CO2-Gesetz gegenüber dem Beschluss des Ständerats in vielen Punkten verschlechtert. Bild: Toni Rütti

UREK-N: Ausgewogenes CO2-Gesetz? Energie-Stiftung lobt Solar-Offensive - Klima Allianz kritisiert viele Verschlechterungen

(ee-news.ch) Mit 18 zu 7 Stimmen hat die nationalrätliche Umweltkommission (UREK-N) die Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie hat Weichen für die Verteilung der Mittel aus dem Klimafonds gestellt und dabei insbesondere den ländlichen Raum, Innovationen im Flugsektor und das Nachtzug-Angebot miteinbezogen. Zudem wurde eine Verstärkung für den Ausbau von Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Klima Allianz kritisiert viele Verschlechterungen gegenüber der Version des Ständerats. Die Schweizerische Energie-Stiftung freut sich über die Solar-Offensive. (Texte en français >>)


Die Umweltkommission des Nationalrates hat die Beratung des CO2-Gesetzes abgeschlossen (17.071) und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 18 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Die Kommission trägt die Hauptelemente der ständerätlichen Vorlage mit, insbesondere die Reduktionsziele, die Vorgaben für Fahrzeuge, den Klimafonds und die Flugticketabgabe. Die Kommission war bestrebt, ihrem Rat eine ausgewogene Vorlage zu präsentieren. Die beantragten Massnahmen im CO2-Gesetz können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Rand- und Bergregionen berücksichtigen
Die Kommission unterstützt es, einen übergeordneten Klimafonds zu schaffen, mit dem ein breites Spektrum an Massnahmen gefördert werden kann. Sie begrüsst die flexible Gestaltung dieses Instruments, das viel Spielraum bei der Mittelverwendung zulässt. Die Kommission legt aber Wert darauf, dass auch die ländlichen und alpinen Regionen zum Zug kommen. Sie hält fest, dass der Bundesrat deren wirtschaftliche Situation berücksichtigen muss, wenn es um die Verteilung der Fondsmittel geht. Dieser Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung. Eine Minderheit lehnt die Zusatzbestimmung ab.


CO2-Gesetz: Grosses Kopfschütteln bei der Klima-Allianz
Die Umweltkommission des Nationalrats hat das CO2-Gesetz gegenüber dem Beschluss des Ständerats in vielen Punkten verschlechtert. Für die Klima-Allianz in der heutigen Zeit vollkommen unverständlich.

Nicht verständlich an der Gesamtvorlage ist insbesondere, dass

  • das Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen im Inland nur 30 Prozent betragen soll. Zwingend nötig wären 60 Prozent.
  • die Kantone erst drei Jahre später als vom Ständerat beschlossen Vorgaben haben sollen, um beim Heizungsersatz auf klimafreundliche Alternativen statt Öl- und Gasheizungen zu setzen.
  • die Flugticketabgabe für die Passagiere der CO2-intensiven Business- und First-Klasse nicht entsprechend erhöht wird.
  • die Kommission im Gegensatz zum Ständerat darauf verzichtet hat, die Umweltverträglichkeitsprüfung um den Klima-Aspekt zu erweitern.
  • die Massnahmen im Finanzsektor – dem grössten Klimahebel der Schweiz – so bescheiden ausfallen.

Im Frühling muss der Nationalrat Nägel mit Köpfen machen und das Gesetz auf die wissenschaftlichen Anforderungen ausrichten. Dies entspricht auch dem Willen der Wählerinnen und Wähler, die im Herbst ein starkes Zeichen für mehr Klimaschutz gesetzt haben.


Innovation im Flugsektor
Dem Beschluss des Ständerates folgend will die Kommission die Hälfte der Gelder aus der Flugticketabgabe für Klimaschutzmassnahmen einsetzen. Der Rest fliesst an die Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Kommission legt wie der Ständerat besonderen Wert darauf, dass Innovationen im Klimabereich gefördert werden. Um umweltschonende Technologien im Flugsektor vorwärtszubringen, erwähnt die Kommission diese ausdrücklich im Gesetzestext. Ihren Beschluss vom Januar, wonach Forschung und Innovation im Bereich der Luftfahrt gefördert werden soll, hat sie präzisiert: Die Fondsmittel sollen auch für die Entwicklung von erneuerbarem Flugtreibstoff eingesetzt werden können. Dabei dürften die Förderbeiträge für erneuerbare Treibstoffe bis zu 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber fossilem Kerosin decken. Anfänglich sind maximal 100 Millionen Franken pro Jahr dafür vorgesehen. Erweist sich die Technologie als erfolgreichen Weg, kann der Unterstützungsbeitrag auf 300 Millionen Franken ansteigen. Dafür hat sich die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden. Zudem will die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen sicherstellen, dass der Klimafonds auch grenzüberschreitende Zugreisen als Alternative zu Flugreisen fördern kann – einschliesslich Nachtzüge. Eine Minderheit erachtet es nicht als notwendig, diese Förderungsmöglichkeit explizit aufzuführen.

Zusätzlich beantragt die Kommission mit 23 zu 2 Stimmen, CO2-neutrale Antriebstechnologien im öffentlichen Verkehr zu unterstützen. Dafür will sie jene Gelder einsetzen, die der Bund einsparen wird, sobald die Mineralölsteuer-Rückerstattung für konzessionierte Transportunternehmen im Stadt- und Agglomerationsverkehr abgeschafft sein wird.

Klimabedingte finanzielle Risiken
Mit 18 zu 7 Stimmen folgt die Kommission dem Ständerat darin, die FINMA und die Schweizerische Nationalbank dazu zu verpflichten, die klimabedingten finanziellen Risiken regelmässig zu überprüfen. Den entsprechenden Artikel 47a hat die Kommission leicht angepasst. Neu wird festgehalten, dass die verlangten Berichte öffentlich sind und auch Massnahmen vorschlagen sollen. Eine Minderheit will ganz auf diesen Artikel verzichten.

Die Vorlage wird in der Frühjahrssession 2020 im Nationalrat behandelt.

Offensive für Investitionen in grosse Photovoltaikanlagen
An ihrer Sitzung hat sich die Kommission mit weiteren Themen befasst. Sie hat einstimmig beschlossen, eine Kommissionsinitiative (20.401) zur Erhöhung der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen einzureichen. Grosse Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch, etwa auf Stalldächern oder Infrastrukturen, sind in den heutigen Förderreglungen aufgrund der tiefen Abnahmepreise für den eingespeisten Strom benachteiligt. Eine Änderung im Energiegesetz soll dies beheben. Die Kommission ist sich bewusst, dass der Bundesrat zusätzliche Investitionsanreize in erneuerbare Energien im Rahmen der geplanten Revision des Energiegesetzes vorsieht, sie will aber mit dieser gezielten Verbesserung rasch vorwärts machen. Sie nimmt damit die Anliegen der parlamentarischen Initiativen 18.481 von Nationalrat Mathias Reynard und 19.493 von Nationalrat Leo Müller auf. Beide parlamentarischen Initiativen wurden zurückgezogen.

Die Kommission spricht sich weiter für mehr Flexibilität bei der Führung des Netzzuschlagsfonds aus. Sie hat die Motion 19.3742, welche die Prüfung einer Verschuldung des Netzzuschlagsfonds bezweckt, mit 18 Stimmen zu 7 Ablehnungen angenommen. Damit könnten weitere Mittel zur Förderung erneuerbarer Energien eingesetzt werden. Dieses Anliegen soll im Rahmen der geplanten Revision des Energiegesetzes realisiert werden.

Im Bereich der Photovoltaik will die Kommission auch die Vorbildfunktion des Bundes stärken. Dazu hat sie mit 17 zu 8 Stimmen eine Ergänzung der Motion 19.3750 angenommen. Neben der Ausrüstung aller geeigneten Dach- und Fassadenflächen des Bundes mit Photovoltaik sieht die Motion vor, die Immobilien des Bundes rascher zu sanieren und deren Autonomie im Strombereich sicherzustellen. Eine Minderheit lehnt die Motion ab.

Die Kommission hat am 10. und 11. Februar 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G, ZH) und teilweise in Anwesenheit der Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.


Schweizerischen Energie-Stiftung: Wichtiges Signal für die Solarenergie
Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert die Schwesterkommission des Ständerats auf, diesem Entscheid zuzustimmen.

Ausschreibungen für grosse Solaranlagen
Die UREK-N stützt den Willen des Bundesrats, für grosse Solaranlagen ein wettbewerbliches Ausschreibemodell einzuführen. Mit der Kommissionsinitiative 20.401 soll das Parlament ein Modell aufgleisen, das grosse Solarstromanlagen wirtschaftlich attraktiv macht. Die SES hat schon im November 2019 im Rahmen einer Studie auf die Vorteile solcher Modelle hingewiesen und begrüsst das Anliegen. «Dieser Schritt ist überfällig», sagt SES-Geschäftsleiter Nils Epprecht dazu. «Dieses Instrument hat sich europaweit durchgesetzt und trägt dazu bei, dass der Ausbau der günstigsten aller neuer Stromproduktionstechnologien voranschreitet.»

Ständeratskommission am Zug
Die SES fordert die Schwesterkommission des Ständerats auf, diesem Entscheid zuzustimmen. Bei der Umsetzung ist unbedingt darauf zu achten, dass die bestehenden Einmalvergütungen nicht beschnitten werden.

Mehr Flexibilität für den Netzzuschlagsfonds
Auch zwei weitere Entscheide der UREK-N stärken den Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz. Mit der Überweisung der Motion 19.3742 von Ständerat Damian Müller würde in Zukunft eine kurzfristige Verschuldung des Netzzuschlagsfonds zugelassen. Zudem hat die Kommission die Motion 19.3750 von Ständerat Olivier Français überwiesen, dank welcher der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Immobilien des Bundes deutlich gesteigert werden könnte. Die SES empfiehlt dem Nationalrat, diesen Anträgen der Kommission zu folgen. Text: Schweizerisch Energie-Stiftung


Text: ee-news.ch, Quellen: Parlamentsdienste, Schweizerisch Energie-Stiftung, Klima Allianz

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1 Kommentare

Max Blatter

Für den Entscheid, einem Gesetzesentwurf zuzustimmen oder nicht, sollte nur eine einzige Frage massgebend sein: Bringt das Gesetz eine Verbesserung oder eine Verschlechterung GEGENÜBER DEM ISTZUSTAND? Im ersten Fall sollte man auf alle Fälle zustimmen, auch wenn man den Entwurf für suboptimal hält. Gesetze sind nicht für die Ewigkeit gemacht (zum Glück); nachträgliche Verbesserungen sind immer möglich und erwünscht. Für einmal bin ich voll auf der Seite der Schweizerischen Energiestiftung SES, denn eine "Alles-oder-nichts"-Einstellung, wie ich sie aus der Stellungnahme der Klima-Allianz herauslese, wäre m.E. kontraproduktiv.

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