Insgesamt war diese Runde mit 76 eingereichten Gebote im Umfang von 685‘840 kW damit leicht überzeichnet. Ob sich daraus eine Trendwende für die Windenergie an Land schlussfolgern lässt, muss sich jedoch noch zeigen.
Durchschnittlicher Zuschlagswert sinkt
Es wurden 56 Gebote mit einem Volumen von 509‘040 kW bezuschlagt. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote lagen zwischen 5.74 ct/kWh und 6.18 ct/kWh. Die verbesserte Gebotslage führte zu einem leichten Absinken des durchschnittlichen Zuschlagswertes gegenüber der Vorrunde von 6.20 ct/kWh auf 6.11 ct/kWh.
Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge volumenmässig mehrheitlich auf Gebote in Brandenburg (174‘260 kW auf 17 Zuschläge), Niedersachsen (73‘250 kW auf 3 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (72‘630 kW auf 11 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (48‘600 kW auf 6 Zuschläge). In dieser Runde gingen acht Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften, darunter zwei für einen Standort in Bayern. Zwei Gebote wurden wegen vermeidbarer Formfehler ausgeschlossen.
Der nächste technologiespezifische Ausschreibungstermin findet am 1. Februar 2020 statt.
Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 1. Dezember 2019 >>
Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)
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