In der Entscheidung stellt die deutsche Bundesnetzagentur fest, dass DB Energie durch Verzögerungen in erheblichem Mass gegen ihre gesetzlichen Pflichten zur Gewährung eines effizienten Netzzugangs verstösst. Indem das Unternehmen das bestehende Abwicklungsmodell nicht einhält, wird den Wettbewerbern eine Prognose über ihre Vorleistungskosten unzumutbar erschwert. Damit werden sie im Wettbewerb beeinträchtigt und eine verlässliche Kalkulation von Angeboten für ihre Kunden unzumutbar erschwert.
Verzögerungen und Fehler bei Abrechnungen
Seit Anfang 2017 hatten sich mehrere Bahnstromlieferanten und Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Beschwerden an die deutsche Bundesnetzagentur gewandt. Sie bemängelten unter anderem, dass die DB Energie Abrechnungen für Netzentgelte sowie für Ausgleichsenergie häufig erst nach monatelanger Verzögerung erstellt. Zudem kritisierten sie, dass die Rechnungen vielfach erhebliche inhaltliche Fehler aufwiesen. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin im November 2017 ein Aufsichtsverfahren gegen die DB Energie eröffnet. Aus Sicht der Bundesnetzagentur besteht in der Kommunikation zwischen DB Energie und ihren Kunden Verbesserungsbedarf. Die Entscheidung stellt klar, dass die DB Energie ihre bestehenden vertraglichen Möglichkeiten besser ausschöpfen muss, um Mitwirkungspflichten durchzusetzen.
Bahnstromnetz der DB Energie
Die DB Energie GmbH ist Betreiberin eines deutschlandweiten Bahnstromnetzes, über das alle auf dem DB-Schienennetz verkehrenden elektrischen Triebfahrzeuge mit Fahrstrom versorgt werden. Die gesetzlichen Vorschriften verpflichten die DB Energie GmbH seit dem Jahr 2005, dritten Stromlieferanten einen Zugang zu ihrem Netz zu gewähren.
Text: ee-news.ch, Quelle: Deutsche Bundesnetzagentur
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