Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen in Deutschland beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Bild: VDE

Deutschland: Jetzt gilt es Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge anzumelden!

(VDE) Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen in Deutschland beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Dazu sind alle Betreiber von Ladeeinrichtungen seit der Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung im März 2019 verpflichtet.


Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat VDE|FNN die VDE-Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ (TAR Niederspannung), die den Anschluss und Betrieb von Bezugsanlagen am Niederspannungsnetz regelt, aktualisiert. Neu sind konkrete Regelungen in Deutschland für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Dazu stellt VDE|FNN auch ein Formular für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen bereit. Die Anmeldung erfolgt vor der Errichtung durch den beauftragten Elektroinstallateur.

Schwer planbarer Energiebedarf
Heike Kerber, Geschäftsführerin des Regelsetzers VDE|FNN, erklärt, warum die Anmeldung wichtig ist: „Aus Sicht des Stromnetzes sind E-Autos neue, mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung und hohem, schwer planbarem Energiebedarf. Ladevorgänge belasten das Netz zusätzlich und können weiteren Netzausbau notwendig machen. Das muss aber nicht sein, wenn Elektromobilität vorausschauend und gezielt ins Stromsystem integriert wird.“ Mehr Informationen rund um Elektromobilität sind unter dem Link backbone.vde.com verfügbar. Damit Ladevorgänge bei Planung und Betrieb der Netze berücksichtigt werden können, müssen Netzbetreiber wissen, wo diese wirken. Ein Konzept zur bundesweiten Umsetzung eines zentralen Melderegisters für private Ladeinfrastruktur ist in Vorbereitung.

Technischen Anforderungen von Ladeeinrichtungen und Speicher
Die neue TAR Niederspannung definiert neben den technischen Anforderungen an Ladeeinrichtungen auch die an Speicher. Beispielweise sind erstmals Grenzwerte für Netzrückwirkungen von Speichern festgelegt. Die TAR Niederspannung gilt für alle Bezugsanlagen in der Niederspannung. Die Anforderungen an Erzeugungsanlagen sind in der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) verankert. Langfristig ist geplant, beide Unterlagen in einem Regelwerk zu vereinen. Für Netzbetreiber, Elektrohandwerker und Hersteller, etwa von Schutzeinrichtungen, hat VDE|FNN mit der TAR Niederspannung ein anwenderfreundliches, kompaktes Basisregelwerk für diese Spannungsebene geschaffen. Die neue Anwendungsregel löst neun Unterlagen ab.

Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“
Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat VDE|FNN seine Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ (VDE-AR-N 4100) um Regelungen für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge erweitert. Der Regelsetzer stellt darin auch ein Anmeldeformular bereit (Bildquelle: VDE).

Text: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

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