Die Bundesnetzagentur hat die Planungen bestätigt, die Generatoren der stillzulegenden Steinkohlekraftwerke Westfalen E und Heyden 4 zu rotierenden Phasenschiebern umzurüsten. So können diese künftig einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten.

Deutschland: Bundesnetzagentur stoppt Stilllegung von Uniper-Kohlekraftwerk

(ee-news.ch) Die deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die endgültige Stilllegung des Uniper-Kraftwerks Heyden 4 in Petershagen bei Minden untersagt. Die Anlage ist für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Stromversorgungssystems als Reservekraftwerk weiterhin benötigt wird, teilte die Behörde mit.


Die Bundesnetzagentur hat die Planungen bestätigt, die Generatoren der stillzulegenden Steinkohlekraftwerke Westfalen E und Heyden 4 zu rotierenden Phasenschiebern umzurüsten. So können diese künftig einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten.

Der Standort Westfalen wird ausschliesslich für die Bereitstellung von Blindleistung und nicht für den wirkleistungsbedingten Redispatch benötigt. Die Anlage soll und kann daher zeitnah zu einem rotierenden Phasenschieber umgerüstet werden. Beim Betrieb des Phasenschiebers entfällt die Kohleverfeuerung, sodass das Ziel des Kohleausstiegs, die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, erreicht wird.

Heyden: Übergangsweise Genehmigung der Systemrelevanz und anschliessende Umrüstung zur rotierenden Phasenschieberanlage
Auch der Standort Heyden wird ausschliesslich für die Bereitstellung von Blindleistung benötigt. Diese muss spätestens bis Ende März 2022 sichergestellt sein, da ansonsten nach Wegfall der Blindleistungsbereitstellung des Kernkraftwerks Grohnde (Abschaltung zum 31. Dezember 2021) mit Beginn der windschwachen Zeit im Frühjahr 2022 kritische Spannungszustände im Netz zu erwarten sind.

Nach Angaben des Übertragungsnetzbetreibers Tennet und des Kraftwerksbetreibers Uniper kann die Umrüstung zur rotierenden Phasenschieberanlage nicht rechtzeitig realisiert werden. Eine Umrüstung sei frühestens ab Oktober 2022 möglich. Baumassnahmen können nur in windstarken Zeiten erfolgen, da nur dann die Leitungen in der Region in einem ausreichenden Spannungsband sind. Für einen Beginn des Umbaus im Oktober 2021 ist aber der planerische Vorlauf zu knapp.

Daher muss die Anlage vorübergehend für den spannungsbedingten Redispatch zur Bereitstellung von Blindleistung als systemrelevant in die Netzreserve überführt werden. Hierzu hat die Bundesnetzagentur den Zeitraum bis 30. September 2022 genehmigt. Anschliessend kann die Umrüstung zum rotierenden Phasenschieber erfolgen.

Hintergrund Prüfung der Systemrelevanz
In der ersten Ausschreibungsrunde zur Reduzierung der Kohleverstromung haben die Kraftwerke Heyden Block 4 und Westfalen E einen Zuschlag erhalten. Im Anschluss haben die Übertragungsnetzbetreiber untersucht, ob die Anlagen für einen Übergangszeitraum noch weiter in Betrieb gehalten werden müssen, sollten sie zur Gewährleistung der Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems zwingend erforderlich sein. Die Bundesnetzagentur hat die Anträge und die zur Begründung vorgelegten Unterlagen geprüft und mit eigenen Berechnungen untermauert.

IWR schreibt: „Das Kraftwerk Heyden 4 befindet sich seit Jahresanfang 2021 in einer Art Reservezustand und erzeugt seitdem keinen Strom mehr für den Markt. Dennoch wurde es seitdem laut Uniper bereits sieben Mal für die Netzstabilisierung in Betrieb genommen.

Text: ee-news.ch, Quelle: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA) und IWR

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1 Kommentare

Max Blatter

Na ja: Wenn nach dem Umbau der Anlage die Kohleverfeuerung entfällt, wie es im Artikel steht, dann ist es insofern ja trotzdem eine "Stilllegung des Kohlekraftwerks"!

Leider führt die Schlagzeile zunächst wieder mal in die Irre und erst der Artikel offenbart die ganze Wahrheit.

Das ist wahrscheinlich ungewollt und der Tatsache geschuldet, dass journalistische Fähigkeiten nicht zwingend mit fachlicher Expertise einhergehen. Es zeigt, wie wichtig es ist, beides zu kombinieren: Entweder in ein und derselben Person, indem die journalistischen Skills der Fachleute in der Ausbildung gezielt gefördert werden; oder aber durch enge Kommunikation zwischen Journalistin oder Journalist einerseits und Fachperson andererseits.

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