Neun junge Menschen waren mit ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht erfolgreich: Klimaschutz ist ein Grundrecht. ©Bild: Bundesverfassungsgericht, Bild-Raum Stephan Baumann, Karlsruhe

Ohrfeige für die Politik: Bundesverfassungsgericht gibt jungen Menschen recht – deutsches Klimaschutzgesetz verletzt ihre Freiheitsrechte

(ee-news.ch) 2019 wurde das deutsche Klimaschutzgesetz eingeführt. Darin hatte die Bundesregierung festgelegt, dass der CO2-Ausstoss bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden muss. Für die einzelnen Wirtschaftssektoren wurden bestimmte Ziele festgelegt, allerdings nur bis zum Jahr 2030. Für die Zeit danach enthält das Gesetz keine konkreten Ziele und Vorgaben. Dabei hat die Europäische Union inzwischen gesetzlich festgeschrieben, dass sie bis 2050 klimaneutral sein möchte.


Gegen das Gesetz wurden mehrere Klagen vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht eingereicht, die Kläger und Klägerinnen sind Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, die ihre Grundrechte durch das Gesetz verletzt sehen. Unterstützt wurden sie von Umweltschutzorganisationen, wie dem BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet. Mit dem zu wenig ambitionierten Klimaschutzgesetz komme der deutsche Staat seiner Schutzpflicht für ihre Mandantinnen und Mandanten nicht ausreichend nach, argumentierte Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, die die jungen Klimaklägerinnen und Klimakläger vertritt.

Historische Entscheidung des Gerichts
Am 29. April hat das Bundesverfassungsgericht den Klimaschützerinnen und -schützern nun teilweise recht gegeben. Das deutsche Klimaschutzgesetz verletzt nach Ansicht des Gerichts die Grund- und Freiheitsrechte der Klägerinnen und Kläger, da es keine ausreichenden Vorgaben für die Reduktion der CO2-Emissionsen ab 2031 vorsieht. Das Gesetz greift also zu kurz. Die Karlsruher Richter haben den deutschen Gesetzgeber jetzt dazu verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln (siehe ee-news.ch vom 30.04.2021 und ee-news.ch vom 07.05.2021 >>).

Doch wer sind diese mutigen, jungen Menschen, deren Klage zu dieser historischen Entscheidung des Gerichts geführt hat? Zu ihnen gehören Luisa Neubauer, die Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung, Lueke Recktenwald von der Nordseeinsel Langeoog, der auch Kläger im People’s Climate Case gegen die Europäische Union ist, sowie die sieben Jugendlichen und jungen Erwachsenen der drei Bauernfamilien, die zusammen mit Greenpeace bereits 2018/2019 die deutsche Bundesregierung auf Einhaltung des 2020-Klimaziels verklagt hatten: Hannes, Sophie, Jakob und Paul Backsen, Johannes, Franziska Blohm und Lukas Lütke Schwienhorst. Greenpeace Deutschland stellt sie auf seiner Website vor.

Portraits der jungen Klimaklägerinnen und -kläger auf der Greenpeace-Website >>

Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts >>

Pressemitteilung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung über die Klimaklagen >>

Text: ee-news.ch, Quellen: Greenpeace Deutschland und Presseberichte

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